.
50 Jahre Grundgesetz:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere Angriffskriege vorzubereiten, sind verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen."
( Artikel 26 GG )

Bezüglich des Einsatzes deutscher Kampf-Jets im Luftkrieg der NATO gegen Jugoslawien, haben bislang 400 Bürger Anzeige gegen die Bundesregierung erstattet - wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Quelle: Der Spiegel, Nr.21/24, 24.5.99, S.18
 


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