| . | ...Kinder, Küche, Karabiner? | |
| . | 12.01.2000:
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes: Bundeswehr muss Frauen den Dienst an der Waffe ermöglichen |
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Nach dem Grundsatz-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, das die Anwendung der EU-Gleichstellungsrichtlinie auch auf die Streitkräfte vorschreibt, haben sich Politiker der Grünen, der FDP und einige der SPD dafür ausgesprochen, dass ausnahmslos alle Bereiche der Bundeswehr für Frauen geöffnet werden sollten. Damit würde künftig auch der Dienst in waffentragenden Einheiten Frauen zugänglich sein, was jedoch der Grundgesetz-Artikel 12a Absatz 4 Satz 2 eindeutig untersagt: "Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten". Neben der neu angefachten Diskussion, ob man diesen Paragraphen "einfach uminterpretieren" oder besser gleich streichen soll, steht nun auch die Allgemeine Wehrpflicht zur Debatte. Gegen das "Dienstverbot von Frauen an der Waffe" hatte die 23jährige Hannoveranerin Tanja Kreil vor dem Europäischen Gerichtshof über drei Jahre lang prozessiert. Der Bundeswehrverband unterstützte sie dabei und finanzierte ihr den Weg durch alle Instanzen. Sie habe sich geärgert, daß ihr die Bundeswehr keinen Job gab als sie darum nachfragte. "Wenn ich mir etwas in den Kopf setze, dann will ich das erreichen". Emanzipation ist für sie "dummes Zeug", Politik findet sie "tierisch langweilig", für Geschichte interessiert sie sich nicht. In zwölf der 15 EU-Staaten
ist es Frauen erlaubt, alle Tätigkeiten in der Armee auszuüben,
einschließlich des Dienstes an der Waffe. Nur in Italien, Portugal
und Deutschland sind Frauen vom Waffendienst ausgeschlossen. In den USA
gibt es 200 000 Frauen in Uniform - in allen Waffengattungen. Im
Die Deutsche Friedensgesellschaft
weist darauf hin, dass der bewaffnete Kriegsdienst keinen entscheidenden
Beitrag zur gesellschaftlichen
Echte Gleichberechtigung kann nur heißen:
Kein Kriegsdienst, mit oder ohne Waffen, weder für Frauen noch für
Männer !
Nachtrag: SPD-Politikerin für Wehrpflicht
von Frauen
Absatz 1: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden." Ansatz 4: "Kann im Verteidigungsfalle
der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts-und Heilwesen
sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf
freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten
18. bis zum vollendeten 55. Lebensjahr durch Gesetz zu derartigen Dienstleistungen
herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe
leisten."
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| . | Qellen: dpa, sz, fr, taz, boa-archiv | .. |