boa-Chronik/1981: Video-Dokumentarfilm der Galerie boa beschlagnahmt
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Unverhältnismäßiges Aufgebot

Kripobeamte beschlagnahmen Video-Dokumentation der Galerie B.O.A.: Rund vierzig Polizisten umstellen Münchner Werkstattkino während Filmveranstaltung zu den Auseinandersetzungen um die Startbahn Frankfurt-West und zu den Hausbesetzungen in Berlin und München

Pressemitteilung - München - 22.11.1981 - Am Sonntag, dem 15. November 1981, fand im Werkstattkino, Fraunhoferstraße 9, München, eine Veranstaltung statt, bei der eine Video-Dokumentation des Verlags Galerie B.O.A. über die aktuellen Ereignisse um den Frankfurter Flughafen sowie um die Hausbesetzungen in Berlin und München in Form einer Wochenschau aufgeführt wurde.

Kurz vor Beginn der Veranstaltung, um 18.25 Uhr, drangen drei Kriminalbeamte in Begleitung eines absolut unverhältnismäßigen Polizeiaufgebots von rund 40 (vierzig!) Polizisten in die Räume des Werkstattkinos ein und verlangten die sofortige Herausgabe der Dokumentation. Den Veranstaltern wurde ein Schreiben des Amtsgerichts München übergeben, wonach Filme gesucht werden, "in denen Vorgänge gezeigt werden, die das Einschreiten von Polizeibeamten gegenüber Hausbesetzem zum Inhalt haben." Die fraglichen Filme seien als Beweismittel für ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen "Körperverletzung im Amt" erforderlich; die Beschlagnahme erfolge im Interesse eines Mannes, der als nachweislich Unbeteiligter bei der Auseinandersetzung um die Räumung eines besetzten Hauses in der Eduard-Schmid-Straße (München) verletzt worden war.

Die Veranstalter wiesen die Ermittlungsbeamten darauf hin, daß das in der vorgesehenen Dokumentation verarbeitete Filmmaterial ausschließlich aus bereits veröffentlichten Femsehbeiträgen verschiedener Fernsehsender bestehe, und daß es daher im Ermittlungsinteresse gewiß zweckäßiger sei, das gesuchte Material direkt bei Nachrichtenredaktionen von Fernsehsendern zu beschlagnahmen. Außerdem wurde den Beamten empfohlen, sich die geplante Vorführung der Dokumentation doch zunächst einmal anzusehen, um danach zu entscheiden, ob die darin verarbeiteten Beiträge wirklich "für das ahängige Ermittlungsverfahren von Bedeutung" sind (zit. Amtsgerichtsbeschluß).

Diesem Vorschlag wurde entsprochen. Umso größer war das Erstaunen der Veranstalter und Zuschauer, als die Kriminalbeamten nach der Vorführung auf der Sicherstellung des Videobandes bestanden, obwohl es sich dabei offensichtlich nicht um das per Durchsuchungsbefehl gesuchte Filmmaterial handelte. Dieser Tatbestand wurde selbst von den Ermittlungsbeamten vor Ort bestätigt; sie beteuerten jedoch, für eine Entscheidung in dieser Sache nicht zuständig zu sein und bestanden daher auf dem Vollzug des Gerichtsbeschlusses.

Die Videokassette wurde also sichergestellt, wobei die Beamten ausdrücklich zusagten, die Angelegenheit innert kürzester Frist durch die Staatsanwaltschaft klären zu lassen. Tags darauf nun erhielt der Verlag Galerie B.O.A. die telefonische Auskunft, die sichergestellte Videokassette sei auf den der Kriminalpolizei zur Verfügung stehenden Wiedergabegeräten nicht abspielbar, und der Vorgang der Auswertung werde sich dadurch voraussichtlich um einiges verzögern. Der Verlag Galerie B.O.A. machte jedoch darauf aufmerksam, daß es keiner besonderen Fahndungstechnik bedürfe, um in - der Landeshauptstadt München ein Videogerät des gesuchten Typs kurzfristig auszuleihen - und daß dies höchstwahrscheinlich mit weit geringeren Kosten verbunden sein wird als der tags zuvor durchgeführte Polizeieinsatz. Der Ermittlungsbeamte erwiderte darauf jedoch, er sei grundsätzlich nicht befugt, in dieser Sache irgendeine Entscheidung ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu treffen, sobald auch nur die geringsten Kosten dadurch entstünden.

Dieser Vorgang erhielt in den Lokalteilen zweier Münchner Tageszeitungen (AZ vom 17./18. Nov. sowie SZ vom 19. Nov. 81) eine gewisse Bedeutung, wobei die Quintessenz der Berichterstattung auf der Vermutung lag, die Polizei sei mit Videogeräten mangelhaft versorgt. Es zeigte sich jedoch bereits am 19. November, daß das Landeskriminalamt sehr wohl mit den fraglichen Videogeräten ausgerüstet und auch die Staatsanwaltschaft in der Lage ist, kurzfristig Videokassetten auszuwerten: noch am Tage der Veröffentlichung des Vorgangs in der SZ wurde die sichergestellte Videokassette dem Verlag Galerie B.O.A. ausgehändigt!

Der Verlag Galerie B.0.A. sowie das Werkstattkino München protestieren mit allem Nachdruck gegen die verfügten Maßnahmen und gegen die Vorgehensweise der Vollzugsorgane. Die Vorgänge sind ein schwerwiegender Eingriff in jede künstlerische und verlegerische Tätigkeit und damit ein Angriff auf das Recht der freien Meinungsäußerung und der ungehinderten Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen. Die Folgewirkungen derartiger Eingriffe bedeuten für jeden Verlag, jedes Kino und jedes Presseorgan erfahrungsgemäß einen nachhaltigen Verlust an Glaubwürdigkeit und damit an Öffentlichkeit, und dies jeweils unabhängig vom juristischen Ausgang der Vorfälle. Jeder Besucher öffentlicher Veranstaltungen wird zudem durch solch unverhältnismässige Maßnahmen naturgemäß eingeschüchtert und dadurch in seinem Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 GG), schwer behindert. Daher verwahren sich die oben genannten Institutionen in Zukunft ausdrücklich gegen derartige Maßnahmen!

Zum zweiten geben die geschilderten Vorfälle reichlichen Grund zu der Vermutung, daß die verfügten Maßnahmen weniger dem Verlag Galerie B.0.A. und dem Werkstattkino, als vielmehr großen meinungsbildenden Rundfunk- und Femsehanstalten sowie auch anderen Presseorganen gelten sollten! Es ist nämlich kaum denkbar, daß einem Amtsgerichtsbeschluß erwähnten Inhalts ein ähnlich makaberer Nachdruck durch Polizeiaufgebot erster Klasse verliehen worden wäre, hätte es sich bei den Betroffenen etwa um öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gehandelt! Die jüngsten Vorfälle um die Beschlagnahme von Fibmaterial in verschiedenen europäischen Fernsehanstalten zeigen nämlich immer deutlicher, daß die Öffentlichkeit je länger je weniger gewillt ist, derart massive und radikale Eingriffe in die Freiheit der Berichterstattung kritiklos hinzunehmen, und daß Vollzugsorgane immer dann äußerst vorsichtig vorzugehen gezwungen sind, sobald sie befürchten müssen, daß ihre Maßnahmen unverzüglich veröffentlicht werden!

Die geschilderte Sicherstellung der erwähnten Dokumentation läßt sich nämlich - was ihre rechtliche Legitimation betrifft - durchaus vergleichen mit massiven Durchsuchungen von Archiven in Sendern und Verlagen! Mit dem Unterschied freilich, daß sich private Unterlagen und Akten wesentlich leichter und ohne große Öffentlichkeit beschlagnahmen lassen. Daher scheint es so, als wollten Ermittlungsbehörden und Vollzugsorgane allmählich dazu übergehen, vermehrt Material bei kleinen Verlagen, Zeitungsredaktionen, Spielstellen usw. zu beschlagnahmen, um dadurch zu verhindern, daß die Sicherstellung desselben Materials bei größeren und renomierten Presseorganen keinen "unnötigen" Wirbel auslöst! Durch derartiges Vorgehen wird nicht nur jeder kleine Verlag, sondern bald auch jeder Leser von Zeitungen und Zeitschriften, und jeder Zuhörer bzw. Zuschauer von Rundfunk- und Fernsehbeiträgen zum Ermittlungsbeamten abgestempelt, dessen (archiviertes) Material wie alte Zeitungen/Zeitschriften, Bücher, Tonband- und Videoaufzeichnungen nach Belieben zu Ermittlungszwecken beschlagnahmt werden kann! Jeder, der also aufmerksam politische, kulturelle und geschichtliche Vorgänge zu verfolgen gewillt ist, gerät so in den unmittelbaren Verdacht, Abhängiger von Ermittlungsbehörden zu sein, was letztlich auf eine Gesellschaft von freiwilligen und unfreiwilligen Spitzeln hinausläuft!

Es ist daher an der Zeit, sich über die Dimensionen dieser sich schleichend ankündigenden Entwicklung baldmöglichst und gründlich Klarheit zu verschaffen, da mit ihr ja nicht "nur" eine Hintergehung des Zeugnisverweigerungsrechts von Presseorganen verbunden ist, sondern - was weit schwerer wiegt - eine Aufhebung der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Rechtssprechung, wie sie eigentlich nur aus totalitären Staatssystemen her bekannt ist.

boa, München, den 22. November 1981



Verlag Galerie B.0.A.
Schraudolphstraße 25
8000 MÜNCHEN 40
Tel. (089) 27140 23

Werkstattkino e.V.
Fraunhoferstraße 9
8000 MÜNCHEN 5
Tel. (089) 260 72 50
 

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