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Unverhältnismäßiges Aufgebot
Kripobeamte beschlagnahmen Video-Dokumentation der Galerie B.O.A.:
Rund vierzig Polizisten umstellen Münchner Werkstattkino während
Filmveranstaltung zu den Auseinandersetzungen um die Startbahn Frankfurt-West und
zu den Hausbesetzungen in Berlin und München
Pressemitteilung - München - 22.11.1981 - Am Sonntag, dem 15. November 1981, fand im Werkstattkino,
Fraunhoferstraße 9, München, eine Veranstaltung statt, bei
der eine Video-Dokumentation des Verlags Galerie B.O.A. über die
aktuellen Ereignisse um den Frankfurter Flughafen sowie um die
Hausbesetzungen in Berlin und München in Form einer Wochenschau
aufgeführt wurde.
Kurz vor Beginn der Veranstaltung, um 18.25 Uhr, drangen drei
Kriminalbeamte in Begleitung eines absolut
unverhältnismäßigen Polizeiaufgebots von rund 40
(vierzig!) Polizisten in die Räume des Werkstattkinos ein und
verlangten die sofortige Herausgabe der Dokumentation. Den Veranstaltern
wurde ein Schreiben des Amtsgerichts München übergeben,
wonach Filme gesucht werden, "in denen Vorgänge gezeigt werden,
die das Einschreiten von Polizeibeamten gegenüber Hausbesetzem zum
Inhalt haben." Die fraglichen Filme seien als Beweismittel für ein
Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen "Körperverletzung
im Amt" erforderlich; die Beschlagnahme erfolge im Interesse eines
Mannes, der als nachweislich Unbeteiligter bei der Auseinandersetzung
um die Räumung eines besetzten Hauses in der
Eduard-Schmid-Straße (München) verletzt worden war.
Die Veranstalter wiesen die Ermittlungsbeamten darauf hin, daß
das in der vorgesehenen Dokumentation verarbeitete Filmmaterial
ausschließlich aus bereits veröffentlichten
Femsehbeiträgen verschiedener Fernsehsender bestehe, und daß
es daher im Ermittlungsinteresse gewiß zweckäßiger sei,
das gesuchte Material direkt bei Nachrichtenredaktionen von
Fernsehsendern zu beschlagnahmen. Außerdem wurde den Beamten
empfohlen, sich die geplante Vorführung der Dokumentation doch
zunächst einmal anzusehen, um danach zu entscheiden, ob die darin
verarbeiteten Beiträge wirklich "für das ahängige
Ermittlungsverfahren von Bedeutung" sind (zit.
Amtsgerichtsbeschluß).
Diesem Vorschlag wurde entsprochen. Umso größer war das
Erstaunen der Veranstalter und Zuschauer, als die Kriminalbeamten nach
der Vorführung auf der Sicherstellung des Videobandes bestanden, obwohl es sich dabei
offensichtlich nicht um das per Durchsuchungsbefehl gesuchte
Filmmaterial handelte. Dieser Tatbestand wurde selbst von den
Ermittlungsbeamten vor Ort bestätigt; sie beteuerten jedoch,
für eine Entscheidung in dieser Sache nicht zuständig zu sein
und bestanden daher auf dem Vollzug des Gerichtsbeschlusses.
Die Videokassette wurde also sichergestellt, wobei die Beamten
ausdrücklich zusagten, die Angelegenheit innert kürzester
Frist durch die Staatsanwaltschaft klären zu lassen. Tags darauf
nun erhielt der Verlag Galerie B.O.A. die telefonische Auskunft, die
sichergestellte Videokassette sei auf den der Kriminalpolizei zur
Verfügung stehenden Wiedergabegeräten nicht abspielbar, und
der Vorgang der Auswertung werde sich dadurch voraussichtlich um einiges
verzögern. Der Verlag Galerie B.O.A. machte jedoch darauf
aufmerksam, daß es keiner besonderen Fahndungstechnik
bedürfe, um in - der Landeshauptstadt München ein
Videogerät des gesuchten Typs kurzfristig auszuleihen - und
daß dies höchstwahrscheinlich mit weit geringeren Kosten
verbunden sein wird als der tags zuvor durchgeführte
Polizeieinsatz. Der Ermittlungsbeamte erwiderte darauf jedoch, er sei
grundsätzlich nicht befugt, in dieser Sache irgendeine Entscheidung
ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu treffen, sobald
auch nur die geringsten Kosten dadurch entstünden.
Dieser Vorgang erhielt in den Lokalteilen zweier Münchner
Tageszeitungen (AZ vom 17./18. Nov. sowie SZ vom 19. Nov. 81) eine
gewisse Bedeutung, wobei die Quintessenz der Berichterstattung auf der
Vermutung lag, die Polizei sei mit Videogeräten mangelhaft
versorgt. Es zeigte sich jedoch bereits am 19. November, daß das
Landeskriminalamt sehr wohl mit den fraglichen Videogeräten
ausgerüstet und auch die Staatsanwaltschaft in der Lage ist,
kurzfristig Videokassetten auszuwerten: noch am Tage der
Veröffentlichung des Vorgangs in der SZ wurde die sichergestellte
Videokassette dem Verlag Galerie B.O.A. ausgehändigt!
Der Verlag Galerie B.0.A. sowie das Werkstattkino München
protestieren mit allem Nachdruck gegen die verfügten
Maßnahmen und gegen die Vorgehensweise der Vollzugsorgane. Die
Vorgänge sind ein schwerwiegender Eingriff in jede
künstlerische und verlegerische Tätigkeit und damit ein
Angriff auf das Recht der freien Meinungsäußerung und der
ungehinderten Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen. Die
Folgewirkungen derartiger Eingriffe bedeuten für jeden Verlag,
jedes Kino und jedes Presseorgan erfahrungsgemäß einen
nachhaltigen Verlust an Glaubwürdigkeit und damit an
Öffentlichkeit, und dies jeweils unabhängig vom juristischen
Ausgang der Vorfälle. Jeder Besucher öffentlicher
Veranstaltungen wird zudem durch solch unverhältnismässige
Maßnahmen naturgemäß eingeschüchtert und dadurch
in seinem Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 GG), schwer behindert. Daher
verwahren sich die oben genannten Institutionen in Zukunft
ausdrücklich gegen derartige Maßnahmen!
Zum zweiten geben die geschilderten Vorfälle reichlichen Grund zu
der Vermutung, daß die verfügten Maßnahmen weniger dem
Verlag Galerie B.0.A. und dem Werkstattkino, als vielmehr großen
meinungsbildenden Rundfunk- und Femsehanstalten sowie auch anderen
Presseorganen gelten sollten! Es ist nämlich kaum denkbar,
daß einem Amtsgerichtsbeschluß erwähnten Inhalts ein
ähnlich makaberer Nachdruck durch Polizeiaufgebot erster Klasse
verliehen worden wäre, hätte es sich bei den Betroffenen etwa
um öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gehandelt! Die
jüngsten Vorfälle um die Beschlagnahme von Fibmaterial in
verschiedenen europäischen Fernsehanstalten zeigen nämlich
immer deutlicher, daß die Öffentlichkeit je länger je
weniger gewillt ist, derart massive und radikale Eingriffe in die
Freiheit der Berichterstattung kritiklos hinzunehmen, und daß
Vollzugsorgane immer dann äußerst vorsichtig vorzugehen
gezwungen sind, sobald sie
befürchten müssen, daß ihre Maßnahmen
unverzüglich veröffentlicht werden!
Die geschilderte Sicherstellung der erwähnten Dokumentation
läßt sich nämlich - was ihre rechtliche Legitimation
betrifft - durchaus vergleichen mit massiven Durchsuchungen von Archiven
in Sendern und Verlagen! Mit dem Unterschied freilich, daß sich
private Unterlagen und Akten wesentlich leichter und ohne große
Öffentlichkeit beschlagnahmen lassen. Daher scheint es so, als
wollten Ermittlungsbehörden und Vollzugsorgane allmählich
dazu übergehen, vermehrt Material bei kleinen Verlagen,
Zeitungsredaktionen, Spielstellen usw. zu beschlagnahmen, um dadurch zu
verhindern, daß die Sicherstellung desselben Materials bei
größeren und renomierten Presseorganen keinen
"unnötigen" Wirbel auslöst! Durch derartiges Vorgehen wird
nicht nur jeder kleine Verlag, sondern bald auch jeder Leser von
Zeitungen und Zeitschriften, und jeder Zuhörer bzw. Zuschauer von
Rundfunk- und Fernsehbeiträgen zum Ermittlungsbeamten abgestempelt,
dessen (archiviertes) Material wie alte Zeitungen/Zeitschriften,
Bücher, Tonband- und Videoaufzeichnungen nach Belieben zu
Ermittlungszwecken beschlagnahmt werden kann! Jeder, der also
aufmerksam politische, kulturelle und geschichtliche Vorgänge zu
verfolgen gewillt ist, gerät so in den unmittelbaren Verdacht,
Abhängiger von Ermittlungsbehörden zu sein, was letztlich auf
eine Gesellschaft von freiwilligen und unfreiwilligen Spitzeln
hinausläuft!
Es ist daher an der Zeit, sich über die Dimensionen dieser sich
schleichend ankündigenden Entwicklung baldmöglichst und
gründlich Klarheit zu verschaffen, da mit ihr ja nicht "nur" eine
Hintergehung des Zeugnisverweigerungsrechts von Presseorganen verbunden
ist, sondern - was weit schwerer wiegt - eine Aufhebung der
Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Rechtssprechung, wie sie
eigentlich nur aus totalitären Staatssystemen her bekannt ist.
boa, München, den 22. November 1981
Verlag Galerie B.0.A.
Schraudolphstraße 25
8000 MÜNCHEN 40
Tel. (089) 27140 23
Werkstattkino e.V.
Fraunhoferstraße 9
8000 MÜNCHEN 5
Tel. (089) 260 72 50
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