Im Jahr 1983
wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verabschiedet. Vorausgegangen
war die erste und bislang einzige umfassende Erhebung zur sozialen Lage
der Künstlerinnen und Künstler aus dem Jahr 1975 (Der Künstlerreport,
Hamburg 1975) sowie eine über mehrere Jahre andauernde Debatte, wie
eine soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler aussehen
könnte und wer mit welchem finanziellen Anteil dazu beitragen könnte.
Herausgekommen ist dabei ein Gesetzeswerk und eine Sozialkasse, die erstmals
die Künstlerinnen und Künstler sozialversicherungsrechtlich absichert.
Heute ist
festzustellen, dass es Dank des Künstlersozialversicherungsgesetzes
geglückt ist, Künstlerinnen und Künstlern den erforderlichen
Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten. 1998 zählte die
Künstlersozialversicherung 102212 Mitglieder. Die Rente, die durch
die in die Künstlersozialkasse eingezahlten Beiträge erworben
wird, ist hingegen beschämend niedrig.
Freiberufliche Künstlerinnen
und Künstler erfüllen eine wesentliche Voraussetzung zur Mitgliedschaft
in den normalen Sozialversicherungen nicht: sie haben keinen Arbeitgeber,
der 50 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
zahlen könnte. Bei der Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
wurde daher eine Hilfskonstruktion gewählt. Den üblichen Arbeitgeberbeitrag
von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge teilen sich die Verwerter,
also Verlage, Galerien, Werbeagenturen, Tonträgerher-steller, Kulturveranstalter
und der Bund jeweils zur Hälfte. Das heißt der Bund zahlt 25
Prozent der Sozialversicherungsbeiträge und die Verwerter zahlen ebenfalls
25 Prozent. Künstlerinnen und Künstler zahlen wie Arbeitnehmer
die restlichen 50 Prozent ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Beide, Bund und Verwerter,
sind keine Arbeitgeber der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler.
Es konnte aber nach langen Diskussionen und zahlreichen Anhörungen
Ende der 70er- und Anfang der 80er-Jahre ein Übereinkommen dahingehend
erzielt werden, dass aus kulturpolitischen Gründen und um eine soziale
Absicherung der Künstlerinnen und Künstler überhaupt zu
ermöglichen, dieser zusätzliche Beitrag beider Parteien, Bund
und Verwerter, die Chance bietet, eine soziale Sicherung der Künstlerinnen
und Künstler überhaupt zu ermöglichen.
Düsteres Bild - Zur sozialen Lage der Künstler (1999)
Die Zahlen sprechen für sich: Unter den 140.000 Mitgliedern der
Künstlersozialkasse verfügen gerade einmal 0,66% in
Westdeutschland über ein Einkommen über der Grenze von 61.000
Euro im Jahr, im Osten sind es gerade mal 0,28%. Die jährlichen
Durchschnittsbezüge beziffern sich gerade mal auf 11.100 Euro,
gesetzlich Renten- und Sozialversicherte dagegen verdienen
durchschnittlich 29.200 Euro...
Mehr in einem Bericht der
Bundesregierung zur "wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der
künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutschland:
http://www.artist-forum.de/berichtksk.pdf
Am 18. Januar 2005 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der
Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland", von Kulturinstitutionen-
und verbänden, Kulturschaffende- und -verwerter über die
Lebens- und Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern
sowie über optimale Rahmenbedingungen für alle Akteure des
Kulturbetriebs. Im Mittelpunkt standen dabei u.a. Fragestellungen zur
Finanzierung der
Künstlersozialkasse (KSK) und die Auswirkungen der Hartz
IV-Reformen auf die Situation der
Künstler...
Mehr unter:
http://www.fes-forumberlin.de/Bundespolitik/pdf/5_1_18_kuenstler.pdf
Quellen: mmz 11.99, www.art-in.de/incmeldung.php?id=822 22.02.2005
Carroll Haak - "Wirtschaftliche und soziale Risiken auf den
Arbeitsmärkten von Künstlern"
2008, VS Verlag für
Sozialwissenschaften, 259 Seiten, 34,90 Euro.
Mehr bei books.google.de
Mehr zum Thema "Künstlersozialkasse":
http://de.wikipedia.org/wiki/Künstlersozialversicherung