Mit einem Federstrich hat am 24. März 1999 das
bewaffnete Vorgehen der Nato gegen die Bundesrepublik Jugoslawien jede
einzelne der vier in Artikel 1 der Satzung niedergelegten Selbstverpflichtungen
zur Makulatur werden lassen: Sie handelte gewaltsam ohne die Legitimation
durch ein dafür zwingend erforderliches internationales Mandat. Sie
operierte folglich unter Bruch des Völkerrechts und damit zugleich
im offenen Gegensatz zu einer Verpflichtung, die ihre Mitglieder nicht
nur gegenüber der gesamten Staatengemeinschaft, sondern noch
zusätzlich und ausdrücklich auf Gegenseitigkeit untereinander
eingegangen sind.(...)
Die Nato ersetzt die Verpflichtung auf das Recht durch die Leitkategorie
des Interesses. Das internationale Recht ermächtigt aber weder Staaten
noch Staatenkoalitionen, ihre Interessen nach eigenem Gutdünken wahrzunehmen.
Es stellt ihnen nicht ein beliebiges Vorgehen anheim. Es deckt nicht die
unbeschränkte Mittelwahl. Es billigt vor allem nicht den Griff zu
den Waffen nach freiem Ermessen. Wie kann ein Bündnis politische Akteure
zum Verzicht auf Gewalt und zur Befolgung geltender Regeln anhalten, wenn
es sich selbst davon freistellt? Das Völkerrecht markiert den erreichten
Grad an Zivilität im internationalen System. Es ist kein weniger kostbares
Gut als innerhalb demokratischer Gesellschaften der Rechtstaat. (...)
Fünfzig Jahre nach ihrer Gründung und an der Schwelle eines
neuen Jahrhunderts vollzieht die Nato den Bruch mit sich selbst."
Statt Sicherheit im Sinne der Kriegsverhütung, "verhütet
sie den Krieg nicht mehr, sie führt ihn." (Quelle: Friedensgutachten
der drei großen wissenschaftlichen Institute für Friedensforschung
in Deutschland, 1999)
Globale Eingreifstrategie
(...) Die bipolare Welt des Ost-West-Konflikts ist zu einer unipolaren
Welt mit den USA als globaler Hegemonialmacht geworden. Im Bereich der
westlichen Industriestaaten werden vorrangig schnelle Eingreiftruppen auf-
und ausgebaut. Obwohl eine militärische Bedrohung dieser Länder
nicht erkennbar ist, wird die qualitative Aufrüstung systematisch
fortgeführt und im Gefolge davon der Rüstungsexport weiterbetrieben.
Die Umgestaltung der alten zu einer "neuen Nato", die außerhalb des
Verteidigungsauftrages und des Nato-Vertragsgebietes, also out-of-area,
tätig wird, zeigt eindeutig: Die reichen Industriestaaten, die G7,
organisieren unter Führung der USA ein weltweites militärisches
Eingreifsystem. Dieses im Aufbau befindliche Eingreifsystem, das besonders
bei den US-Streitkräften bereits sehr weit vorangeschritten ist, dient
nicht der humanitären Intervention. Vielmehr soll die in vollem Gang
befindliche Globalisierung der wirtschaftlichen Expansion, die ganz überwiegend
von den G-7-Staaten und ihrem Anhang ausgeht, auf diese Weise ein militärisches
Korsett erhalten. Niemand soll aus der "Neuen Weltordnung" ausbrechen oder
sie in Frage stellen dürfen. Diejenigen, die es doch wagen, riskieren
militärisch gestützte Strafen und Isolierungen. Während
der im Golf-Krieg von US-Präsident Bush geprägte Begriff der
"Neuen
Weltordnung" von vielen zunächst als Wortblase belächelt
wurde, zeigt sich nun seine große strategische Bedeutung. Daß
die USA als globale Führungsmacht dabei die UN schwächen und
zu instrumentalisieren versuchen, kann kaum verwundern.
Im Konzept dieser globalen Eingreifstrategie übernimmt die
Nato, der die Bundeswehr zugeordnet ist, die Zuständigkeit vom Atlantik
bis weit nach Afrika, Nahost und Asien. Der pazifische und südasiatische
Bereich werden von den USA in Kooperation vor allem mit Japan und regionalen
Vereinbarungen kontrolliert.
Erst unter dieser strategischen Perspektive wird verständlich,
warum die Nato mit Moskau so hartnäckig um die "Osterweiterung" ihres
Paktes feilscht und vor allem, warum sie Rußland um jeden Preis draußen
halten will. Rußland, mit seiner gänzlich ungewissen Zukunft
zwischen Weltmachtanspruch und Drittwelt- Ökonomie darf und kann aus
G-7-Sichtselbstverständlich nicht teilhabendes Subjekt einer globalen
militärischen Eingreifstrategie im Sinne der Neuen
Weltordnung sein. Für Rußland ist nur die Rolle eines Objekts
der Globalisierung vorgesehen. Es muß deshalb außerhalb des
militärisch-strategischen Machtapparates bleiben. Um Moskau zu
beruhigen und ihm den Übergang in die Objektrolle zu erleichtern,
werden ihm Zuckerl in Form unterschiedlich gearteter Partnerschaften angeboten.
Das Zentrum der Macht bleibt für Moskau jedoch gesperrt. Das weiß
man auch im Kreml. Dessen Feilschen um die Zustimmung beziehungsweise Zulassung
ehemaliger sowjetischer Vorfeldstaaten dient nur noch der Absicherung gegenüber
innenpolitischen
Rivalen mit Großmachtideologien und der Verbesserung des russischen
Status durch diese oder jene kleinen Zugeständnisse von Nato und G7.
Die (...) "Lösung der Vernunft" heißt im Klartext,
daß es eine gesamteuropäische Friedensordnung gleichberechtigter
Partner, wie sie mit dem Begriff des "Gemeinsamen Hauses" nach dem Ende
des Ost- West-Konfliktes beschworen wurde, nicht geben soll. Die Nato-
Vernunft setzt auf ihre Vorherrschaft und Stärke und auf die Bereitschaft
der Staaten außerhalb, sich zu fügen. Das bedeutet weitere qualitative
Aufrüstung und Konflikte mit den Ausgegrenzten. Die führenden
Industriestaaten schaffen auf
diese Weise die Grundstrukturen für ein Konfliktmuster, das uns
heute bereits von dem Ideologen S. Huntington und seinen Nacheiferern,
auch in der Bundeswehr, als naturgegebener Kampf der Kulturen angedient
wird.
Andreas Buro, Friedenspolitischer Sprecher des Komitees für Grundrechte
und Demokratie, 13.1.97, Leserbrief an die taz
Nato goes out of area
(...) Ohne entsprechende Diskussion oder gar Beschlußfassung in
den Parlamenten der Mitgliedsstaaten werden die Regierungschefs das vom
Nato-Militärausschuß erarbeitete Dokument MC 327 absegnen. Darin
wird der vor 44 Jahren im
Washingtoner Gründungsvertrag niedergelegte ausschließliche
Auftrag des Bündnisses - die Verteidigung des Nato- Gebietes - auf
weltweite militärische Einsätze ausgedehnt. (...) Zugleich wird
die Nato in der belgischen Hauptstadt eine Neudefinition internationaler
Militäreinsätze vorschlagen, die bislang gültige Unterscheidungen
zwischen "friedenerhaltenden" oder "friedenschaffenden" Maßnahmen
verwischt. Diese Neudefinition soll auch der UNO angedient werden, der
dabei nun die Rolle des bei Bedarf aktivierbaren, im Kooperationsfall aber
völlig abhängigen Juniorpartners zugedacht wird.
Das (vom Nato-Militärausschuß erarbeitete) Dokument
MC 327 ist der Schlußpunkt einer seit 1990 weitgehend bündnis-
intern geführten Diskussion. Bereits mit dem auf dem Gipfel in Rom
im November 1991 verabschiedeten Dokument MC 400 wurde der ursprüngliche
reine Verteidigungsauftrag der Allianz um Aufgaben des Krisenmanagements
und militärische Operationen außerhalb der Nato-Region erweitert.
Aber erst mit MC 327, das im August letzten Jahres vom Militärausschuß
fertiggestellt und Anfang Dezember vom Nato-Rat gebilligt wurde, erhalten
die in den letzten zwei Jahren aufgestellten schnellen Reaktions- und Eingreiftruppen
die Autorisierung für militärische Operationen außerhalb
des Vertragsgebietes, also weltweit. Im für die Öffentlichkeit
bestimmten Schlußkommuniqué ist lediglich in allgemeiner Form
die Rede von "Missionen zusätzlich zur traditionellen Aufgabe der
kollektiven Verteidigung".
Die künftigen Aufträge der schnellen Eingreifverbände
sind keinesfalls nur auf klassische Blauhelmeinsätze beschränkt.
Da heißt es im genannten Dokument MC 327, es sei "schwer, eine klare
Grenze zwischen Friedenserhaltung (peace-keeping) im traditionellen Sinn
und Friedensschaffung (peace-making), Friedenserzwingung (peace-enforcement)
oder anderen Maßnahmen zur Verteidigung oder Wiederherstellung des
Friedens" zu ziehen. Daher definiert die Nato ihre Aufgabe künftig
unter dem kollektiven Oberbegriff "Friedensunterstützung" (peace support),
unter dem alle obigen Maßnahmen sowie Aktionen zur "Konfliktverhütung"
und zur "humanitären Hilfe" subsumiert werden.
Die Unterordnung künftiger Militäreinsätze der
Nato unter Auftrag und Kommando von UNO oder KSZE oder auch nur die Ausrichtung
an deren Richtlinien ist nicht vorgesehen. "Operationen zur Friedensunterstützung
sollen in Anlehnung an existierende UNO- und KZSZE-Regeln stattfinden",
steht lediglich unverbindlich im MC 327. Damit halten sich die Nato-Staaten
für künftige Konfliktfälle entsprechend ihrer jeweiligen
Interessenlage sämtliche Optionen offen: den militärischen Eingriff
auf eigene Faust unter Legitimierung (wie im Golfkrieg) oder klarem Auftrag
(bislang nicht vorgekommen) der UNO oder aber die lediglich symbolische
Erfüllung von Beschlüssen (Flugverbot, Blockadedurchsetzung in
Ex-Jugoslawien). Selbst im Fall einer Erfüllung von Aufträgen
der UNO oder KSZE ist das Bündnis jedoch nicht bereit, militärische
oder zivile Geheimdiensterkenntnisse an diese Institutionen weiterzugeben.
"Normalerweise erhält die Nato ihre gesamten Aufklärungserkenntnisse
von ihren Mitgliedsstaaten zum Zweck der Verwendung ausschließlich
in der Allianz", heißt es im MC 327. Diese Erkenntnisse könnten
"weder an Nichtmitglieder noch an irgendeine internationale Organisation
weitergegeben werden". Dieses "Prinzip" müsse "unter allen Umständen
aufrechterhalten
werden, unabhängig von Erfordernissen künftiger Operationen
zur Friedensunterstützung". Im Klartext: Die Nato behält wesentliche
Erkenntnisse für die politische Beurteilung eines Konflikts und für
den Einsatz militärischer Mittel für sich und damit - selbst
wenn sie formal in Erfüllung eines UNO/KSZE- Auftrages handelt - auch
die Kontrolle und Befehlsgewalt über den jeweiligen Einsatz. (taz
10.1.94)