Makulatur
Nordatlantikpakt: Am 4.April 1949 in Washington geschlossener Gründungs-Vertrag der North Atlantic Treaty Organization (NATO).
In Artikel 1 versichern die Mitgliedsstaaten "Der Nordatlantikvertrag ist nicht nur Gründungsvertrag, sondern zugleich auch Verfassungsurkunde der Allianz.
 
 
 
 

Mit einem Federstrich hat am 24. März 1999 das bewaffnete Vorgehen der Nato gegen die Bundesrepublik Jugoslawien jede einzelne der vier in Artikel 1 der Satzung niedergelegten Selbstverpflichtungen zur Makulatur werden lassen: Sie handelte gewaltsam ohne die Legitimation durch ein dafür zwingend erforderliches internationales Mandat. Sie operierte folglich unter Bruch des Völkerrechts und damit zugleich im offenen Gegensatz zu einer Verpflichtung, die ihre Mitglieder nicht nur gegenüber der gesamten Staatengemeinschaft, sondern  noch zusätzlich und ausdrücklich auf Gegenseitigkeit untereinander eingegangen sind.(...)
Die Nato ersetzt die Verpflichtung auf das Recht durch die Leitkategorie des Interesses. Das internationale Recht ermächtigt aber weder Staaten noch Staatenkoalitionen, ihre Interessen nach eigenem Gutdünken wahrzunehmen. Es stellt ihnen nicht ein beliebiges Vorgehen anheim. Es deckt nicht die unbeschränkte Mittelwahl. Es billigt vor allem nicht den Griff zu den Waffen nach freiem Ermessen. Wie kann ein Bündnis politische Akteure zum Verzicht auf Gewalt und zur Befolgung geltender Regeln anhalten, wenn es sich selbst davon freistellt? Das Völkerrecht markiert den erreichten Grad an Zivilität im internationalen System. Es ist kein weniger kostbares Gut als innerhalb demokratischer Gesellschaften der Rechtstaat. (...)
Fünfzig Jahre nach ihrer Gründung und an der Schwelle eines neuen Jahrhunderts vollzieht die Nato den Bruch mit sich selbst."
Statt Sicherheit im Sinne der Kriegsverhütung, "verhütet sie den Krieg nicht mehr, sie führt ihn." (Quelle: Friedensgutachten der drei großen wissenschaftlichen Institute für Friedensforschung in Deutschland, 1999)
 
 
 
 

Globale Eingreifstrategie
 

(...) Die bipolare Welt des Ost-West-Konflikts ist zu einer unipolaren Welt mit den USA als globaler Hegemonialmacht geworden. Im Bereich der westlichen Industriestaaten werden vorrangig schnelle Eingreiftruppen auf- und ausgebaut. Obwohl eine militärische Bedrohung dieser Länder nicht erkennbar ist, wird die qualitative Aufrüstung systematisch fortgeführt und im Gefolge davon der Rüstungsexport weiterbetrieben. Die Umgestaltung der alten zu einer "neuen Nato", die außerhalb des Verteidigungsauftrages und des Nato-Vertragsgebietes, also out-of-area, tätig wird, zeigt eindeutig: Die reichen Industriestaaten, die G7, organisieren unter Führung der USA ein weltweites militärisches Eingreifsystem. Dieses im Aufbau befindliche Eingreifsystem, das besonders bei den US-Streitkräften bereits sehr weit vorangeschritten ist, dient nicht der humanitären Intervention. Vielmehr soll die in vollem Gang befindliche Globalisierung der wirtschaftlichen Expansion, die ganz überwiegend von den G-7-Staaten und ihrem Anhang ausgeht, auf diese Weise ein militärisches Korsett erhalten. Niemand soll aus der "Neuen Weltordnung" ausbrechen oder sie in Frage stellen dürfen. Diejenigen, die es doch wagen, riskieren militärisch gestützte Strafen und Isolierungen. Während der im Golf-Krieg von US-Präsident Bush geprägte Begriff der "Neuen
Weltordnung" von vielen zunächst als Wortblase belächelt wurde, zeigt sich nun seine große strategische Bedeutung. Daß die USA als globale Führungsmacht dabei die UN schwächen und zu instrumentalisieren versuchen, kann kaum verwundern.
 Im Konzept dieser globalen Eingreifstrategie übernimmt die Nato, der die Bundeswehr zugeordnet ist, die Zuständigkeit vom Atlantik bis weit nach Afrika, Nahost und Asien. Der pazifische und südasiatische Bereich werden von den USA in Kooperation vor allem mit Japan und regionalen Vereinbarungen kontrolliert.
 Erst unter dieser strategischen Perspektive wird verständlich, warum die Nato mit Moskau so hartnäckig um die "Osterweiterung" ihres Paktes feilscht und vor allem, warum sie Rußland um jeden Preis draußen halten will. Rußland, mit seiner gänzlich ungewissen Zukunft zwischen Weltmachtanspruch und Drittwelt- Ökonomie darf und kann aus G-7-Sichtselbstverständlich nicht teilhabendes Subjekt einer globalen militärischen Eingreifstrategie im Sinne der Neuen
Weltordnung sein. Für Rußland ist nur die Rolle eines Objekts der Globalisierung vorgesehen. Es muß deshalb außerhalb des
militärisch-strategischen Machtapparates bleiben. Um Moskau zu beruhigen und ihm den Übergang in die Objektrolle zu erleichtern, werden ihm Zuckerl in Form unterschiedlich gearteter Partnerschaften angeboten. Das Zentrum der Macht bleibt für Moskau jedoch gesperrt. Das weiß man auch im Kreml. Dessen Feilschen um die Zustimmung beziehungsweise Zulassung ehemaliger sowjetischer Vorfeldstaaten dient nur noch der Absicherung gegenüber innenpolitischen
Rivalen mit Großmachtideologien und der Verbesserung des russischen Status durch diese oder jene kleinen Zugeständnisse von Nato und G7.
 Die (...) "Lösung der Vernunft" heißt im Klartext, daß es eine gesamteuropäische Friedensordnung gleichberechtigter Partner, wie sie mit dem Begriff des "Gemeinsamen Hauses" nach dem Ende des Ost- West-Konfliktes beschworen wurde, nicht geben soll. Die Nato- Vernunft setzt auf ihre Vorherrschaft und Stärke und auf die Bereitschaft der Staaten außerhalb, sich zu fügen. Das bedeutet weitere qualitative Aufrüstung und Konflikte mit den Ausgegrenzten. Die führenden Industriestaaten schaffen auf
diese Weise die Grundstrukturen für ein Konfliktmuster, das uns heute bereits von dem Ideologen S. Huntington und seinen Nacheiferern, auch in der Bundeswehr, als naturgegebener Kampf der Kulturen angedient wird.
Andreas Buro, Friedenspolitischer Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie, 13.1.97, Leserbrief an die taz
 
 
 

Nato goes out of area

(...) Ohne entsprechende Diskussion oder gar Beschlußfassung in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten werden die Regierungschefs das vom Nato-Militärausschuß erarbeitete Dokument MC 327 absegnen. Darin wird der vor 44 Jahren im
Washingtoner Gründungsvertrag niedergelegte ausschließliche Auftrag des Bündnisses - die Verteidigung des Nato- Gebietes - auf weltweite militärische Einsätze ausgedehnt. (...) Zugleich wird die Nato in der belgischen Hauptstadt eine Neudefinition internationaler Militäreinsätze vorschlagen, die bislang gültige Unterscheidungen zwischen "friedenerhaltenden" oder "friedenschaffenden" Maßnahmen verwischt. Diese Neudefinition soll auch der UNO angedient werden, der dabei nun die Rolle des bei Bedarf aktivierbaren, im Kooperationsfall aber völlig abhängigen Juniorpartners zugedacht wird.
 Das (vom Nato-Militärausschuß erarbeitete) Dokument MC 327 ist der Schlußpunkt einer seit 1990 weitgehend bündnis- intern geführten Diskussion. Bereits mit dem auf dem Gipfel in Rom im November 1991 verabschiedeten Dokument MC 400 wurde der ursprüngliche reine Verteidigungsauftrag der Allianz um Aufgaben des Krisenmanagements und militärische Operationen außerhalb der Nato-Region erweitert. Aber erst mit MC 327, das im August letzten Jahres vom Militärausschuß fertiggestellt und Anfang Dezember vom Nato-Rat gebilligt wurde, erhalten die in den letzten zwei Jahren aufgestellten schnellen Reaktions- und Eingreiftruppen die Autorisierung für militärische Operationen außerhalb des Vertragsgebietes, also weltweit. Im für die Öffentlichkeit bestimmten Schlußkommuniqué ist lediglich in allgemeiner Form die Rede von "Missionen zusätzlich zur traditionellen Aufgabe der kollektiven Verteidigung".
 Die künftigen Aufträge der schnellen Eingreifverbände sind keinesfalls nur auf klassische Blauhelmeinsätze beschränkt. Da heißt es im genannten Dokument MC 327, es sei "schwer, eine klare Grenze zwischen Friedenserhaltung (peace-keeping) im traditionellen Sinn und Friedensschaffung (peace-making), Friedenserzwingung (peace-enforcement) oder anderen Maßnahmen zur Verteidigung oder Wiederherstellung des Friedens" zu ziehen. Daher definiert die Nato ihre Aufgabe künftig unter dem kollektiven Oberbegriff "Friedensunterstützung" (peace support), unter dem alle obigen Maßnahmen sowie Aktionen zur "Konfliktverhütung" und zur "humanitären Hilfe" subsumiert werden.
 Die Unterordnung künftiger Militäreinsätze der Nato unter Auftrag und Kommando von UNO oder KSZE oder auch nur die Ausrichtung an deren Richtlinien ist nicht vorgesehen. "Operationen zur Friedensunterstützung sollen in Anlehnung an existierende UNO- und KZSZE-Regeln stattfinden", steht lediglich unverbindlich im MC 327. Damit halten sich die Nato-Staaten für künftige Konfliktfälle entsprechend ihrer jeweiligen Interessenlage sämtliche Optionen offen: den militärischen Eingriff auf eigene Faust unter Legitimierung (wie im Golfkrieg) oder klarem Auftrag (bislang nicht vorgekommen) der UNO oder aber die lediglich symbolische Erfüllung von Beschlüssen (Flugverbot, Blockadedurchsetzung in Ex-Jugoslawien). Selbst im Fall einer Erfüllung von Aufträgen der UNO oder KSZE ist das Bündnis jedoch nicht bereit, militärische oder zivile Geheimdiensterkenntnisse an diese Institutionen weiterzugeben.
 "Normalerweise erhält die Nato ihre gesamten Aufklärungserkenntnisse von ihren Mitgliedsstaaten zum Zweck der Verwendung ausschließlich in der Allianz", heißt es im MC 327. Diese Erkenntnisse könnten "weder an Nichtmitglieder noch an irgendeine internationale Organisation weitergegeben werden". Dieses "Prinzip" müsse "unter allen Umständen aufrechterhalten
werden, unabhängig von Erfordernissen künftiger Operationen zur Friedensunterstützung". Im Klartext: Die Nato behält wesentliche Erkenntnisse für die politische Beurteilung eines Konflikts und für den Einsatz militärischer Mittel für sich und damit - selbst wenn sie formal in Erfüllung eines UNO/KSZE- Auftrages handelt - auch die Kontrolle und Befehlsgewalt über den jeweiligen Einsatz. (taz 10.1.94)
 
 



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