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Mo.
25.03.2002
"Eine Schande, wie mit diesem Gesetz umgegangen wird" Nach Abstimmungseklat im
Bundesrat: Zuwanderung wird zum Thema im Wahlkampf
Eklat im Bundesrat nach Abstimmung über rot-grünes Zuwanderungsgesetz Mo.25.03.02 - Die knappe Zustimmung des Bundesrates zum rot- grünen Zuwanderungsgesetz hat am Freitag zu einem in der Geschichte der Länderkammer einmaligen Eklat geführt. Es kam zu tumultartigen Protesten gegen das juristisch umstrittene Abstimmungsergebnis, mit dem das Gesetz nach monatelanger Debatte gebilligt worden war. Die Vertreter der Unions-geführten Länder verließen schließlich das Plenum des Bundesrates und sprachen von einer "Verfassungskrise". Bayerns Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) und CDU-Chefin Angela Merkel drohten mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wies den Vorwurf des Verfassungsbruches als "absurd" zurück. Das Verfahren sei in Ordnung gewesen, sagte er am Abend. Ähnlich äußerte sich Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Bei Juristen ist die Entscheidung indes umstritten. Gewerkschaften und Wirtschaft begrüßten sie grundsätzlich. Die Mehrheit von 35 zu 34 für das Gesetz wurde nach fünfstündiger, zunächst sachlicher Debatte durch die Stimmen Brandenburgs erzielt. Dieses Bundesland gab durch Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ein uneinheitliches Votum ab. Auf Antrag von Rheinland-Pfalz stimmten die Länder einzeln ab. Als Brandenburg an der Reihe war, sagte zunächst der SPD- Arbeitsminister Alwin Ziel "Ja", daraufhin Schönbohm "Nein". Auf Nachfrage des amtierenden Bundesratspräsidenten, Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), antwortete Stolpe mit "Ja". Wowereit wertete dieses Votum als eindeutige Zustimmung Brandenburgs. Er nahm Bezug auf die Geschäftsordnung des Bundesrats, wonach die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden könnten. Im Anschluss an die Abstimmung kam es in der Länderkammer zu völlig ungewöhnlichen lautstarken Zwischenrufen und Tumulten. Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) sprach von einem "Vorgang, der klar und eindeutig dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widerspricht". Auf seinen Antrag hin wurde die Sitzung zunächst für eine knappe Stunde unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung verlangte Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) in einer Geschäftsordnungsdebatte, dass das Abstimmungsergebnis korrigiert werden müsse. Er hoffe, dass Bundespräsident Johannes Rau diese "Verfassungskrise" beende, in dem dieser das Gesetz nicht unterzeichne und so doch verhindere, sagte Koch. Stoiber meinte: "Das ist eine offensichtliche Verfassungskrise, wenn man ein Gesetz dieser Tragweite auf diese Weise durchbringt." Der Kanzler sagte hingegen am Abend: "Das Verfahren war in Ordnung." Er gehe deshalb davon aus, dass der Bundespräsident den Gesetzestext unterzeichnen werde. Schröder betonte, Deutschland verfüge jetzt über ein humanitäres Zuwanderungsrecht. Mit der Abstimmung im Bundesrat sei noch keine Vorentscheidung über den Ausgang der Bundestagswahl im September gefallen. Der rheinland-pfälzische SPD-Ministerpräsident Kurt Beck nannte die Reaktion der Union überzogen. Niedersachsens Regierungschef Sigmar Gabriel (SPD) sprach von einem "abgekarteten Spiel der Union". Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sagte nach der Debatte, wenn man verliere, müsse man auch "ein guter Verlierer sein". Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der sich unmittelbar nach der Abstimmung im Bundesrat heftige Wortgefechte mit Wowereit geliefert hatte, verschärfte inzwischen seine Kritik am Berliner Regierenden Bürgermeister. "Dass jemand so dreist und kalt mit der Verfassung umgeht, habe ich bis zu der Sekunde, in der es passierte, nicht für möglich gehalten", sagte Koch der "Bild"-Zeitung. Wowereit müsse erklären, warum er das unterschiedliche Stimmverhalten Brandenburgs als Zustimmung gewertet habe. "Dazu gehört auch die Frage nach Absprachen und finanziellen Zugeständnissen für das Land Berlin." Wowereit wies die Vorwürfe zurück. "Ich würde in der gleichen Situation wieder genau so entscheiden", sagte er dem "Tagesspiegel". Er habe sich absolut korrekt verhalten, und selbst Verfassungsexperten seien sich uneinig, wie das Abstimmungsverhalten Brandenburgs zu bewerten sei, ergänzte Wowereit in der "Berliner Zeitung". Der Vorwurf finanzieller Zugeständnisse an Berlin sei absurd. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, der Bundesrat habe sich für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands entschieden und einen wichtigen Schritt für ein modernes und gestaltendes Einwanderungsrecht getan. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt bedauerte die eingetretene Rechtsunsicherheit. Angesichts des bestehenden Nachbesserungsbedarfs wäre die Anrufung des Vermittlungsausschusses der richtige Weg gewesen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie hofft, "dass damit dieses Thema nicht mehr Gegenstand eines emotionalisierten Wahlkampfes wird, auch wenn der Nachbesserungsbedarf der Union nicht ausreichend berücksichtigt wurde". Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes Hellmut Puschmann appellierte an die Mitglieder der Länderkammer, dass nun vorliegende Ergebnis trotz der eingetretenen schwierigen Situation zu akzeptieren und jetzt die "monatelange wahltaktisch motivierte Auseinandersetzung zu beenden". Auch sein Verband habe an wichtigen Teilen des Entwurfs mehrfach Kritik geübt. Dennoch beinhalte das Gesetz "bedeutende Verbesserungen". Deutschlands "isolierte Auslegungspraxis" der Flüchtlingskonvention werde damit beendet. Ein Scheitern des Gesetzes hätte die Chance auf eine Neuregelung für lange Zeit vertan. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat die Zustimmung des Bundesrates zum Zuwanderungsgesetz begrüßt, weil dadurch eine Schutzlücke im Flüchtlingsrecht geschlossen werde. In einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Erklärung heißt es, unabhängig von Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der Stimme Brandenburgs gewähre das Gesetz gesicherten Aufenthalt für Personen, die in ihrem Heimatland von so genannten nichtstaatlichen Akteuren verfolgt würden. Laut AI entspricht die Rechtslage in Deutschland mit dem Bundesratsbeschluss dem Standard der anderen europäischen Staaten und der völkerrechtlich anerkannten Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch sei eine langjährige Forderung des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge erfüllt worden. Der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, sagte, er hätte sich im Interesse der Sache ein verfassungsrechtlich unzweideutiges Ergebnis gewünscht. Die Mehrheit der Bundesbürger glaubt nicht, dass im Bundesrat um ein besseres Zuwanderungsgesetz gerungen wurde. In einer Forsa- Umfrage im Auftrag des Nachrichtensender "N24" meinen 77 Prozent der Deutschen, Regierung und Opposition gehe es beim Poker um das Zuwanderungsgesetz um wahltaktische Manöver. Die Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl nannte die Abstimmung im Bundesrat ein unwürdiges Gezerre. Die Entscheidung dürfe "nicht der Startschuss für einen fremdenfeindlichen Wahlkampf" sein. Rechtliche Unsicherheit Zwei Juristen, drei Meinungen - dieser Satz war selten zutreffender als im Streit um die rechtliche Bewertung der Bundesratsabstimmung in Sachen Zuwanderung. Die Konservativen unter den Rechtsprofessoren geben der Union Schützenhilfe: Das geteilte Brandenburger Votum führe zur Ungültigkeit der Stimmabgabe. Falsch, halten die eher linksliberalen Staatsrechtler dagegen. Der Ministerpräsident habe die Richtlinienkompetenz, damit zähle Manfred Stolpes Ja für das Land Brandenburg. Zumindest zahlenmäßig dürften in der Staatsrechtslehre die Vertreter der Unionsposition im Vorteil sein. Sie stützen sich auf den Wortlaut von Artikel 51 Absatz 3 Grundgesetz, dessen zweiter Satz lautet: "Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder (...) abgegeben werden." Anwesend waren Ministerpräsident Stolpe (SPD), Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) und Sozialminister Alwin Ziel (SPD), die eindeutig uneinheitlich abstimmten. Heftige Hakeleien gab es nach der Abstimmung um das Verhalten des Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit (SPD), der den Brandenburger Dissens aufklären wollte. Als Leiter der Sitzung dürften ihm klärende Nachfragen nicht verwehrt sein - wenn auch offen ist, ob er nur Stolpes Ja werten und Schönbohms Nein außen vor lassen durfte. Jedenfalls schweigen das Grundgesetz und auch die Geschäftsordnung des Bundestages zu der Frage, ob aus der uneinheitlichen Abstimmung der Schluss gezogen werden muss, Brandenburgs vier Stimmen im Bundesrat seien ungültig. Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich dazu keine Aussagen. Einen Anhaltspunkt bietet die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten in der brandenburgischen Landesverfassung. Dort liegt der Kern des Streits: Ist diese Kompetenz sozusagen eine landesinterne Angelegenheit, die mit dem Bundesrat - wo es um Bundesgesetze geht - nichts zu tun hat? Der Münchner Rechtsprofessor Peter Badura meint, Stolpe hätte zwar sein Kabinett dazu verpflichten können, den Landesvertretern im Bundesrat eine Weisung über ihr Stimmverhalten zu erteilen. Dies aber hat Stolpe nicht getan - das Kabinett ließ Stolpe und Schönbohm freie Hand für die Abstimmung. Im Bundesrat selbst, so sieht es auch der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee, ist kein Raum mehr für die Ausübung der Richtlinienkompetenz. Dessen Präsident Klaus Wowereit hätte Stolpe nicht den Vorrang einräumen dürfen. Ähnlich die Ansicht des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog (CDU). Sein Argument: Auch wenn Brandenburgs Verfassung eine Richtlinienkompetenz kennt, sei es nicht die Aufgabe Wowereits, dies zu beurteilen. "Der Bundesratspräsident kann hier nicht das Verfassungsrecht der Länder auslegen", sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes der Zeitung "Die Welt". "Er hat zu akzeptieren, ob das Land einheitlich abstimmt oder nicht. Und Brandenburg hat nicht einheitlich abgestimmt." Seinem Nachfolger Johannes Rau, der das Gesetz nun auszufertigen hat, gibt Herzog einen eindeutigen Rat: "Ich hätte es als Bundespräsident nicht unterschrieben." Denn der Bundespräsident, darüber herrscht Einigkeit, muss Gesetze nicht "blind" unterzeichnen, sondern darf sie zuvor auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen. Sechs Mal in der Geschichte der Bundesrepublik haben Präsidenten ihre Unterschrift verweigert, zuletzt Richard von Weizsäcker 1991 beim Gesetz über die Privatisierung der Flugsicherung, davor 1976 Walter Scheel bei der Wehrpflichtnovelle. Doch wie tief darf der Bundespräsident in die Prüfung einsteigen - gerade in einer höchst umstrittenen Verfassungsfrage wie dieser? Bisher gingen die Präsidenten davon aus, dass nur "offenkundig und zweifelsfrei" verfassungswidrige Gesetze nicht auszufertigen sind. In jedem Fall bleibt der Union der Weg nach Karlsruhe. Sie könnte per Organklage die Verletzung ihrer Rechte durch den Bundesrats- Präsidenten rügen, oder - was nahe liegender ist - das Zuwanderungsgesetz mit einer Normenkontrollklage angreifen. Fest steht, dass Karlsruhe das letzte Wort hat: Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten sei "gegenüber der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur vorläufig", befand das Gericht 1952. Der Bundesrat Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Sie bringen dabei die Interessen und Erfahrungen der Bundesländer ein. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter bei Abstimmungen im Bundesrat abgegeben werden. Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer; jedes Land hat mindestens 3 Stimmen (Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Saarland). Länder mit mehr als 2 Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg, RheinlandPfalz, Sachsen, SachsenAnhalt, SchleswigHolstein,Thüringen) haben 4, Länder mit mehr als 6 Millionen Einwohnern 5 (Hessen) und Länder mit mehr als 7 Millionen Einwohnern (BadenWürttemberg, Bayern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen) haben 6 Stimmen. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder. (Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999) Mehr
über den Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, seine
Personen, Daten und Fakten: Im Wortlaut: Das Protokoll der umstrittenen Abstimmung Bei der
Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz kam es am Freitag im
Bundesrat zu tumultartigen Szenen. dpa hat die entscheidenden
Passagen nach dem am Montag vom Bundesrat in Berlin
veröffentlichten stenografischen Bericht dokumentiert: Der Vermerk von Bundesratsdirektor Oschatz Die
Bundesratsverwaltung unter Leitung von Direktor Georg-Berndt
Oschatz (CDU) hat für den Bundesratspräsidenten Klaus
Wowereit (SPD) einen Vermerk zur Abstimmung über das
umstrittene Zuwanderungsgesetz am vorigen Freitag erstellt. Darin
wurde Wowereit aus verfassungsrechtlicher Sicht geraten, wie er
sich als Präsident verhalten soll, falls es zu einem gesplitteten
Votum eines Landes kommen sollte. dpa dokumentierte die entscheidenden
Passagen: Wowereit berief sich auf Oschatz als Kronzeugen für seine Bewertung des Abstimmungsverhaltens von Brandenburg. Wowereit hatte die Ja-Stimme von Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) als repräsentativ für das ganze Bundesland anerkannt, obwohl dessen Innenminister und Koalitionspartner Jörg Schönbohm (CDU) mit Nein votiert hatte. Oschatz gab am Montag öffentlich zu Protokoll, wenn sich Wowereit nach seinen Ratschlägen und den Vermerken seines Hauses gerichtet hätte, dann hätte er die Stimmen Brandenburgs beim Votum über das Zuwanderungsgesetz am Freitag für ungültig erklären müssen. Im Vermerk hatte die Bundesratsverwaltung Wowereit geraten, für den Fall dass bei der Abstimmung durch Aufruf nach Ländern die Stimmen eines Landes nicht einheitlich abgegeben würden, die Vertreter des betreffenden Landes auf das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe wie folgt hinzuweisen: "Gemäß Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes können die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich bitte deshalb um einheitliche Beantwortung der Abstimmungsfrage, anderenfalls die Stimmabgabe als ungültig gewertet wird." Oschatz warf Wowereit vor, den entscheidenden Halbsatz - "...anderenfalls die Stimmabgabe als ungültig gewertet wird" - weggelassen zu haben. Das Vorgehen Wowereits bei der Abstimmung bezeichnete Oschatz als nicht verfassungsgemäß. Wowereit hat die Kritik des Bundesratsdirektors an seinem Verhalten bei der Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz zurückgewiesen. Der von Oschatz vermisste Halbsatz sei letztlich nicht relevant gewesen, betonte Wowereit. Da Brandenburgs Innenminister Schönbohm auf Nachfrage sein "Nein" nicht wiederholte, habe es keine unterschiedliche Stimmabgabe des Landes gegeben. Bei der dritten Nachfrage hatte der CDU-Politiker geantwortet: "Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident" "Schönbohm hat auf meine Nachfrage ganz bewusst nicht ein zweites Mal Nein gesagt, weil dann die große Koalition in Brandenburg beendet gewesen wäre. Er wäre dann seinem Ministerpräsidenten ins Wort gefallen", meinte Wowereit.. "Ich fühle mich im vollen Recht und würde jederzeit wieder so entscheiden", sagte Wowereit. Er habe in Einklang mit dem Präzedenzfall von 1949 entschieden, bei dem Nordrhein-Westfalen einmal zunächst gesplittet abgestimmt habe. Damals habe der Ministerpräsident des Landes den Streit mit seinem Ja entschieden und für das einheitliche Votum des Landes gesorgt. Analog dazu habe er Stolpe als Ministerpräsident nach dem Votum des Landes Brandenburg gefragt, erläuterte Wowereit. "Der Streit, ob Ministerpräsident Minister sticht, ist nicht eingetreten, weil es bei der Nachfrage keinen Dissens mehr gab." Unions-Empörung im Bundesrat war keine spontane Reaktion Mo.25.03.02 - Der Unmut der unionsgeführten Länder nach der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat war keine spontane Reaktion. Wie die CDU am Montag in Berlin bestätigte, hat der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) am Sonntagmorgen während einer Kulturveranstaltung in Saarbrücken zu verstehen gegeben, dass die Union schon vor der Abstimmung wusste, was passieren würde. Der Sprecher der Staatskanzlei in Saarbrücken, Udo Recktenwald, betonte am Montag, die Empörung sei zwar nicht spontan gewesen, aber legitim. Müller hatte auf der Veranstaltung "Politik und Theater" in der saarländischen Hauptstadt am Sonntag nach Angaben des Saarländischen Rundfunks gesagt, die Unions-Regierungschefs hätten in der Nacht zum Freitag ihre empörten Reaktionen auf die erwartete Entscheidung Wowereits verabredet. Dies sei zwar Theater gewesen, es habe sich aber um ein legitimes Theater gehandelt. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel sagte am Montag im ARD- Morgenmagazin zum Verhalten der Union vergangenen Freitag: "Wir haben am Donnerstagabend gewusst, morgen wird die SPD ein großes Theater inszenieren." Nicht bekannt gewesen sei jedoch, dass der Bundesratspräsident und Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit (SPD) Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) durch sein mehrmaliges Nachfragen bei der Abstimmung habe "leimen" wollen. "Da sind wir wütend geworden. Und zwar etwas mehr als ausgemacht", sagte Goppel. Bei der früheren Bundestagspräsidentin und Leiterin der Zuwanderungskommission der Bundesregierung, Rita Süssmuth (CDU), stieß das Verfahren im Bundesrat auf Kritik. "Wer das Verfahren im Bundesrat mitverfolgt hat, der kann zumindest soviel sagen, dass keine der Seiten vor überraschenden Situationen mit ihren Entscheidungen gestanden haben und alle auf unterschiedliche Szenarien sehr wohl vorbereitet waren," sagte Süssmuth im Deutschlandfunk. Politik habe zwar immer Inszenierungszeichen, die Frage sei nur, welche Glaubwürdigkeit man vor den Menschen behalte. Zugleich bedauerte sie, dass sich durch die Diskussion über das Gesetz der Ton gegenüber Ausländern verschärft habe. Vor allem gelte es gelte, so die CDU-Politikerin, über Tatsachen aufzuklären und -so wörtlich"Horrordaten" entgegenzutreten. So seien in den letzten fünf Jahren nur 298-tausend Ausländer dauerhaft zugewandert. "Das ganze ist kein Paradebeispiel für eine funktionsfähige parlamentarische Demokratie, denn eine Mehrheit in der Bevölkerung sagt doch Ja zu einem Zuwanderungsgesetz. Wenn sich die Parteien gegenseitig blockieren, dann ist es eben ein weiterer Schritt in den Augen der Bevölkerung dafür, dass die Politik offenbar nicht in der Lage ist, drängende Probleme zu lösen. " Heiner
Geißler, CDU-Politiker und früherer Generalsekretär der
Partei, Unionsparteien wollen Zuwanderung zum Wahlkampfthema machen Mo.25.03.02 - CDU-Chefin Angela Merkel hat Zuwanderung zum Wahlkampfthema erklärt. Nicht weil die CDU das so wolle, sondern "weil es die Menschen interessiert", sagte sie auf dem CDU-Landesparteitag Mecklenburg-Vorpommern am Samstag in Rostock. Man könne nicht großzügig das Land für Ausländer öffnen, wenn es 4,3 Millionen Arbeitslose gebe und eine Integration der schon in Deutschland lebenden Ausländer so gut wie nicht stattfinde. Humanitäre Verpflichtungen müssten selbstverständlich davon unberührt bleiben, betonte die CDU-Chefin. Gezielte Einwanderung "im Kampf um die fähigsten Köpfe" sei indes wichtig und richtig. Merkel wurde auf dem Parteitag mit fast 99 Prozent auf Platz eins der CDU-Landesliste von Mecklenburg-Vorpommern für die Bundestagswahlen gewählt. Der Kanzlerkandidat der Union, Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber, erklärte in einem Interview mit Bild am Sonntag: "Durch das von Rot-Grün erzwungene Abstimmungsergebnis wird das wichtige Thema Zuwanderung automatisch im Wahlkampf eine Rolle spielen müssen". Er sei fest entschlossen, die beschlossenen Regelungen bei einem Wahlsieg im September rückgängig zu machen. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch erklärte ebenfalls, Zuwanderung werde ein Wahlkampfthema sein, lehnte aber eine Unterschriftensammlung wie in seinem Wahlkampf 1999 ab. Koch hatte bei den hessischen Landtagwahlen im Februar 1999 einen propagandistischen Feldzug gegen das Gesetz über doppelte Staatsbürgerschaft veranstaltet, der ihn schließlich ins Amt des Ministerpräsidenten brachte. Der frühere CDU-Generalsekretär Geißler kritisierte im Deutschlandfunk die Ankündigung, die Zuwanderung zum Wahlkampfthema zu machen. In den vergangenen Jahrzehnten sei immer klar gesagt worden, dass bestimmte Themen nicht parteipolitisch ausgeschlachtet werden dürften. Grass kritisiert Behandlung des Themas Zuwanderung durch die Union Mo.25.03.02 - CDU-Chefin Angela Merkel hat Zuwanderung zum Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass kritisierte am Wochenende auf der Leipziger Buchmesse die Behandlung des Themas Zuwanderung durch die Union. "Es ist eine Schande, wie mit diesem Gesetz umgegangen wird, das ist unverantwortlicher Populismus", sagte er zu der in einem Eklat geendeten Debatte im Bundesrat. Eine Regelung der Zuwanderung sei überfällig: "Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in unserem Land mehrere Millionen Ausländer leben. Wir müssen uns als gastfreundliches Land erweisen." Nach der Kontroverse im Bundesrat werde jetzt das brisante Thema in den Wahlkampf gezogen, wovon nur die Rechten profitieren würden. Eckpunkte des Zuwanderungsgesetzes ZUZUGSBEGRENZUNG ARBEITSMIGRATION FAMILIENNACHZUG HUMANITÄRE
AUFNAHME AUSREISEPFLICHT SOZIALLEISTUNGEN INTEGRATION ASYLVERFAHREN HÄRTEFALLREGELUNG Entwurf des
Zuwanderungsgesetzes, Stand 1.März 2002 Die unerfüllten Forderungen der Union BEGRENZUNG DER
ZUWANDERUNG ARBEITSMIGRATION HUMANITÄRE
ZUWANDERUNG FAMILIENNACHZUG INTEGRATION HÄRTEFALLREGELUNG Deutschland muss Einwanderungsland werden "Wir brauchen Zuwanderung und wir sind seit Jahren, Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Der Unterschied zu den Vereinigten Staaten besteht ja nur darin, dass wir kein Konzept haben und die haben eines. Jetzt wäre ein Konzept da gewesen, in dem sich die einzelnen Parteien, auch die großen Parteien nur noch in Marginalien unterschieden hätten. Außerdem bringt dieses Gesetz erhebliche Verbesserungen vor allem für die Flüchtlinge, nicht was die Quantität anbelangt, sondern diejenigen, die eigentlich Asyl bekommen müssten, aber aus bestimmten Gründen keines bekommen, aber politisch oder religiös verfolgt sind, die würden einen besseren Aufenthaltsstatus bekommen, also traumatisierte, vergewaltigte Frauen, die alle drei Monate sonst zum Polizeiarzt müssen, um von dem die Traumatisierung feststellen zu lassen. All den Menschen könnte man mit dem neuen Gesetz besser helfen und es ist auch unter humanitären Gesichtspunkten außerordentlich schade, dass dieses Gesetz jetzt zu scheitern droht. " Heiner
Geißler, CDU-Politiker und früherer Generalsekretär der
Partei, Ohne Zuwanderung aus dem Ausland wird die deutsche Bevölkerung in 50 Jahren um etwa 24 Millionen Einwohner schrumpfen. Um die aktuelle Einwohnerzahl von rund 82 Millionen Einwohner zu halten, müsste jede deutsche Frau mindestens zwei Kinder bekommen. Zur Zeit sind es allerdings nur durchschnittlich 1,35 Geburten. Der Anteil der Menschen im erwerbstätigen Alter wird unter den gegebenen demografischen Voraussetzungen (Geburten- und Sterbezahlen, Lebenserwartung, Wanderungsbilanz) um 10 % abnehmen. Die Folge: Es droht der wirtschaftliche Kollaps. Denn immer weniger Menschen zahlen in die Kassen der Renten- und Krankenversicherungen, während die Zahl der Rentner steigt. Um den Bevölkerungsschwund zu kompensieren wird nach Angaben der Vereinten Nationen eine jährliche Netto-Zuwanderung von etwa 460.000 Menschen benötigt. Mehr in einem Aufsatz des Bevölkerungswissenschaftlers Rainer Münz, in dem er beschreibt warum die Deutschen beim Umgang mit Ausländern radikal umdenken müssen: http://www.demographie.de/aktuell/Artikel/spiegel_herausforderungen.htm Linktipps zum Thema Zuwanderung Welche
Ausländer wollen die Deutschen? Artikel zur
Ausländerpolitik Thema Zuwanderung Wollen wir sie
reinlassen? Zuwanderungsdebatte Bericht der
Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" (Süssmuth-Kommission) Vollständiger
Bericht der Süssmuth-Kommission Zuwanderungs-Kommission
der CDU: Gesetzentwurf der
Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen Bundesausländerbeauftragte Zuwanderung: Union auf
Ablehnungskurs
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