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07.02.2000
"Methoden eines totalen Überwachungsstaates" |
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Polizei in München plant flächendeckende elektronische Beobachtung Laut Statistiken gilt München als
sicherste Millionenstadt in Deutschland. Trotzdem arbeitet in dieser Stadt
- nach Informationen der Süddeutschen Zeitung - die Polizei an Plänen,
um Straßen und Plätze mit mehr als tausend Videokameras zu kontrollieren.
Mit diesem Pilotprojekt der flächendeckenden polizeilichen Überwachung,
sollen auch bestehende Video-Anlagen der Verkehrsbetriebe vernetzt werden.
Darüberhinaus will die Polizei eine sogenannte Sicherheitspartnerschaft
mit Geschäftleuten schliessen, die in Einkaufszentren und in Fußgängerzonen
Kameras aufbauen und das Beobachten der Polizei überlassen.
Update vom 16.05.02:
Folgen der flächendeckenden Videoüberwachung
Anläßlich der am ersten Februarwochenende 2002 in München durchgeführten Nato-Sicherheitskonferenz
hatte das Kreisverwaltungsreferat der Stadt ein vollständiges Versammlungsverbot erlassen. Trotzdem
trafen sich fast 10.000 Menschen in der Münchner Innenstadt zu Protestkundgebungen gegen das Verbot.
Seit März erhalten nun zahlreiche Teilnehmer polizeiliche Anhörungsbögen wegen angeblichen
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, obwohl sie weder festgenommen noch kontrolliert
worden sind.
Das zeigt, dass die Polizei die Videoaufzeichnungen des Wochenendes zur Identifikation der
Demonstranten auswertet. Mit den so gewonnen Daten werden zum einen politisch aktive
Menschen kriminalisiert, zum anderen werden die Daten gespeichert und weiterverarbeitet, um
neue Erkenntnisse über linke, politische Aktivitäten zu erlangen. Es ist davon auszugehen, dass
diese Daten auch mit anderen Behörden nach Belieben ausgetauscht werden. So kann das
demokratische Engagement gegen Grundrechtseinschränkungen im Februar in München dazu
führen, ins Visier des Verfassungschutzes zu geraten und dauerhaft in einer Polizeikartei gespeichert
zu werden.
"Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer
Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können,
wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art.8, 9 GG)
verzichten. Dies würde nicht nur die individuelle Entfaltungschancen des Einzelnen
beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare
Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger
begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens ist"
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