"Er war wie ein Teufel"
Früherer
SS-Mann Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt
Malloth habe jede
Gelegenheit wahrgenommen, seinen Hass gegen Juden und politisch
Verfolgte auszuleben, sagte der Vorsitzende Richter Hanreich bei der
Urteilsverkündigung im Landgericht München. Von 1940 bis 1945
verbreitete Malloth im Gestapo- Gefängnis "Kleine Festung" in
Theresienstadt Angst und Schrecken. Ein tschechisches Gericht hatte
Malloth bereits 1948 zum Tod verurteilt. Ermittlungen gegen Malloth
waren in Deutschland mehrmals wieder eingestellt worden. Der ehemalige
SS-Mann lebte fast 50 Jahre unbehelligt in Italien und Österreich.
Do.31.05.01 - Das Landgericht München hat den früheren
SS-Mann Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt. Der
89-jährige wurde für schuldig befunden, 1944 im
Gestapo-Gefängnis Theresienstadt einen jüdischen Gefangenen
erschlagen zu haben. Malloth hatte zudem einen Gefangenen geschlagen
und mehrere Schüsse auf ihn abgegeben. Der Vorsitzende Richter
Hanreich sagte bei der Urteilsverkündung, Malloth habe nicht aus
Gleichgültigkeit gehandelt, sondern den Hass gegen Juden und
politisch Verfolgte verinnerlicht.
Der ehemalige SS-Mann lebte fast 50 Jahr unbehelligt in Italien ,
Österreich und Deutschland. Ein tschechisches Gericht hatte
Malloth bereits 1948 zum Tod verurteilt. Ermittlungen gegen Malloth in
Deutschland waren mehrmals wieder eingestellt worden. Erst als sich ein
neuer Augenzeuge meldete, wurde der Prozess Anfang 2000 neu aufgerollt
und Malloth in einem Altersheim in Pullach bei München
festgenommen.
Von 1940 bis 1945 hatte der gelernte Fleischhauer Anton Malloth im
Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung" in Theresienstadt Angst und
Schrecken verbreitet. Malloth, der wegen seiner Eitelkeit "schöner
Toni" genannt wurde, hat sich, so bestätigten mehrere Zeugen,
durch besonders grausame Aktionen hervorgetan. "Er war wie ein Teufel",
berichtete ein aus Wien angereister ehemaliger Häftling.
Malloth hatte 1944 auf einen jüdischen Häftling, der sich
nach einem Arbeitseinsatz nicht ordnungsgemäß
zurückgemeldet hatte, mit einem dicken Haselnussstock "wie von
Sinnen", so ein Zeuge, eingeprügelt. Als der Gefangene zu Boden
ging, trat Malloth den Mann mit den Stiefeln in die Rippen. Der
25-minütige Gewaltausbruch endete mit dem Tod des Häftlings.
Entgegen den Ausführungen des Verteidigers Ernst-Günter
Popendicker handele es sich dabei nicht um eine Körperverletzung
mit Todesfolge, sondern um Mord, sagte Richter Hanreich. "Wer auf diese
Weise nach einer wehrlosen und verletzten Person tritt, nimmt es
selbstverständlich auch in Kauf, dass sie zu Tode kommt."
Darüber hinaus wurde der ehemalige SS-Mann wegen versuchten Mordes
verurteilt: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Malloth im
September 1943 mehrmals auf einen Häftling schoss, weil dieser
einen Blumenkohlkopf unter seinem Hemd versteckt hatte. Dass der Mann
daraufhin gestorben sei, könne heute allerdings nicht mehr mit
letzter Sicherheit festgestellt werden, führte Hanreich aus. Beide
Fälle seien rechtlich als Mord und nicht als Totschlag zu
bewerten, da der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt
habe. "Von seinem Hass gegen jüdische Menschen schien Malloth
geradezu umgetrieben gewesen zu sein", sagte der Richter. "Und er nahm
jede Möglichkeit wahr, um seinen Hass auszuleben."
Malloth war schon einmal verurteilt worden: Ein tschechisches Gericht
hielt 1948 die Todesstrafe für den ehemaligen KZ-Aufseher
für angemessen. Doch Malloth war zunächst nach Innsbruck und
dann nach Meran geflüchtet. Dort lebte er unbehelligt, bis ihn
Italien 1988 nach Deutschland abschob. Insgesamt dreimal hat die
Staatsanwaltschaft in Dortmund in der Folgezeit das Verfahren gegen ihn
eingestellt. 1999 meldete sich ein neuer tschechischer Zeuge. Die
Dortmunder Anklagebehörde zeigte kein Interesse und gab das
Verfahren nach dem Wohnortprinzip nach München ab, wo Malloth in
einem Altenheim in Pullach lebte. Im vergangenen Mai wurde Maaloth in
München verhaftet, im Dezember stand die Anklageschrift wegen
Mordes in drei Fällen und Mordversuches.
In der Urteilsbegründung dankte Hanreich den drei Zeugen, die im
Verfahren ausgesagt hatten. "Ihrer zivilen Courage ist es zu
verdanken, dass Anton Malloth noch zur Rechenschaft gezogen werden
konnte." Einer der Zeugen, der 80-jährige Albert M. aus
Tschechien, sagte nach der Verkündung, das Urteil sei eine
"Genugtuung gegenüber den Toten, eine Genugtuung gegenüber
denjenigen, die nicht zurückgekehrt sind."
In Tschechien ist die Verurteilung des SS-Mannes Malloth zu
lebenslanger Haft auf Zustimmung gestoßen. Historiker betonten,
wichtig sei die Bewertung des Unrechts, nicht die Inhaftierung des
89-jährigen.
(Quellen: br, sz, taz)
|