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 last update: boa München, Do. 31.05.2001 - 13:00 
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"Er war wie ein Teufel"

Früherer SS-Mann Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

Malloth habe jede Gelegenheit wahrgenommen, seinen Hass gegen Juden und politisch Verfolgte auszuleben, sagte der Vorsitzende Richter Hanreich bei der Urteilsverkündigung im Landgericht München. Von 1940 bis 1945 verbreitete Malloth im Gestapo- Gefängnis "Kleine Festung" in Theresienstadt Angst und Schrecken. Ein tschechisches Gericht hatte Malloth bereits 1948 zum Tod verurteilt. Ermittlungen gegen Malloth waren in Deutschland mehrmals wieder eingestellt worden. Der ehemalige SS-Mann lebte fast 50 Jahre unbehelligt in Italien und Österreich.

Do.31.05.01 - Das Landgericht München hat den früheren SS-Mann Anton Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 89-jährige wurde für schuldig befunden, 1944 im Gestapo-Gefängnis Theresienstadt einen jüdischen Gefangenen erschlagen zu haben. Malloth hatte zudem einen Gefangenen geschlagen und mehrere Schüsse auf ihn abgegeben. Der Vorsitzende Richter Hanreich sagte bei der Urteilsverkündung, Malloth habe nicht aus Gleichgültigkeit gehandelt, sondern den Hass gegen Juden und politisch Verfolgte verinnerlicht.

Der ehemalige SS-Mann lebte fast 50 Jahr unbehelligt in Italien , Österreich und Deutschland. Ein tschechisches Gericht hatte Malloth bereits 1948 zum Tod verurteilt. Ermittlungen gegen Malloth in Deutschland waren mehrmals wieder eingestellt worden. Erst als sich ein neuer Augenzeuge meldete, wurde der Prozess Anfang 2000 neu aufgerollt und Malloth in einem Altersheim in Pullach bei München festgenommen.

Von 1940 bis 1945 hatte der gelernte Fleischhauer Anton Malloth im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung" in Theresienstadt Angst und Schrecken verbreitet. Malloth, der wegen seiner Eitelkeit "schöner Toni" genannt wurde, hat sich, so bestätigten mehrere Zeugen, durch besonders grausame Aktionen hervorgetan. "Er war wie ein Teufel", berichtete ein aus Wien angereister ehemaliger Häftling.

Malloth hatte 1944 auf einen jüdischen Häftling, der sich nach einem Arbeitseinsatz nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet hatte, mit einem dicken Haselnussstock "wie von Sinnen", so ein Zeuge, eingeprügelt. Als der Gefangene zu Boden ging, trat Malloth den Mann mit den Stiefeln in die Rippen. Der 25-minütige Gewaltausbruch endete mit dem Tod des Häftlings. Entgegen den Ausführungen des Verteidigers Ernst-Günter Popendicker handele es sich dabei nicht um eine Körperverletzung mit Todesfolge, sondern um Mord, sagte Richter Hanreich. "Wer auf diese Weise nach einer wehrlosen und verletzten Person tritt, nimmt es selbstverständlich auch in Kauf, dass sie zu Tode kommt."

Darüber hinaus wurde der ehemalige SS-Mann wegen versuchten Mordes verurteilt: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Malloth im September 1943 mehrmals auf einen Häftling schoss, weil dieser einen Blumenkohlkopf unter seinem Hemd versteckt hatte. Dass der Mann daraufhin gestorben sei, könne heute allerdings nicht mehr mit letzter Sicherheit festgestellt werden, führte Hanreich aus. Beide Fälle seien rechtlich als Mord und nicht als Totschlag zu bewerten, da der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. "Von seinem Hass gegen jüdische Menschen schien Malloth geradezu umgetrieben gewesen zu sein", sagte der Richter. "Und er nahm jede Möglichkeit wahr, um seinen Hass auszuleben."

Malloth war schon einmal verurteilt worden: Ein tschechisches Gericht hielt 1948 die Todesstrafe für den ehemaligen KZ-Aufseher für angemessen. Doch Malloth war zunächst nach Innsbruck und dann nach Meran geflüchtet. Dort lebte er unbehelligt, bis ihn Italien 1988 nach Deutschland abschob. Insgesamt dreimal hat die Staatsanwaltschaft in Dortmund in der Folgezeit das Verfahren gegen ihn eingestellt. 1999 meldete sich ein neuer tschechischer Zeuge. Die Dortmunder Anklagebehörde zeigte kein Interesse und gab das Verfahren nach dem Wohnortprinzip nach München ab, wo Malloth in einem Altenheim in Pullach lebte. Im vergangenen Mai wurde Maaloth in München verhaftet, im Dezember stand die Anklageschrift wegen Mordes in drei Fällen und Mordversuches.

In der Urteilsbegründung dankte Hanreich den drei Zeugen, die im Verfahren ausgesagt hatten. "Ihrer zivilen Courage ist es zu verdanken, dass Anton Malloth noch zur Rechenschaft gezogen werden konnte." Einer der Zeugen, der 80-jährige Albert M. aus Tschechien, sagte nach der Verkündung, das Urteil sei eine "Genugtuung gegenüber den Toten, eine Genugtuung gegenüber denjenigen, die nicht zurückgekehrt sind."


In Tschechien ist die Verurteilung des SS-Mannes Malloth zu lebenslanger Haft auf Zustimmung gestoßen. Historiker betonten, wichtig sei die Bewertung des Unrechts, nicht die Inhaftierung des 89-jährigen.

(Quellen: br, sz, taz)

 
 


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