Angeheizte Debatte:
Justizministerin
Däubler-Gmelin bezweifelt Nutzen der Stammzellenforschung
Argumente für die
Forschung mit embryonalen Stammzellen seien wenig überzeugend, so
Däubler-Gmelin in einem Interview. Ministerpräsident Wolfgang
Clement (SPD) heizte die Gentechnikdebatte mit Äußerungen
an, wonach ein Importverbot für embryonale Stammzellen gegen das
Grundrecht der Forschungsfreiheit verstoße.
Mo.11.06.01 - In der Diskussion über die Gentechnik hat sich jetzt
auch Justizministerin Däubler-Gmelin zu Wort gemeldet. In einem
Interview sagte Däubler-Gmelin, die Argumente für die
Forschung mit embryonalen Stammzellen seien wenig überzeugend.
Ihrer Ansicht nach wird die Notwendigkeit dieser Forschungsmethode
nicht klar begründet. Zugleich kündigte sie an, führende
Verfassungsrechtler in ihr Ministerium einzuladen. Mit ihnen will sie
klären, ob die so genannte Präimplantations-Diagnostik mit
dem Grundgesetz vereinbar ist. Bei dieser Methode werden künstlich
befruchtete Eizellen auf genetische Schäden untersucht, bevor sie
in den Mutterleib eingepflanzt werden.
Däubler-Gmelin hatte in den vergangenen Wochen mehrmals deutlich
gemacht, dass ihrer Ansicht nach das Bundesverfassungsgericht den
Beginn menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Samenzelle und Ei
festgelegt habe. Dadurch würden sowohl die PID wie auch eine
Forschung an embryonalen Stammzellen (ES) ausgeschlossen.
Für die Gewinnung von ES werden Embryonen vernichtet. Am Freitag
vor einer Woche berichteten die Medien, daß der Bonner Forscher
Oliver Brüstle mit importierten menschlichen embryonalen
Stammzellen (ES) arbeiten will. Die Deutsche Forschungs-Gemeinschaft
(DFG) sprach sich Anfang Mai prinzipiell für die Forschung mit
embryonalen Zellen aus, die sie zuvor lange abgelehnt hatte. Die
Entscheidung über den Antrag Brüstles auf Fördergelder
für die Arbeit mit ES vertagte sie aber auf Anfang Juli.
Bis Ende September werde der neu eingerichtete Nationale Ethikrat eine
Stellungnahme zum Brüstle-Projekt vorlegen, sich aber noch nicht
abschließend zu Stammzellenforschung insgesamt äußern
können, sagte Ratsmitglied Prof. Therese Neuer-Miebach
gegenüber der Frankfurter Rundschau.
Im Zusammenhang mit den rechtlichen Aspekten der umstrittenen
Stammzellen-Forschung heizte Nordrhein-Westfalens
Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) die Debatte mit
Äußerungen an, wonach ein Importverbot für embryonale
Stammzellen gegen das Grundrecht der Forschungsfreiheit
verstoße. Es dürfe nicht zu einem Fadenriss bei der
Forschung kommen. Ein Moratorium wäre "der deutsche Abschied aus
der Stammzellenforschung".
CDU-Chefin Angela Merkel sprach sich dagegen für eine
abwägende Genforschungs-Politik aus. Auch die Freiheit der
Forschung habe sich der Menschenwürde unterzuordnen. Und ein
Menschenleben beginne für sie mit dem Verschmelzen von Ei und
Samenzelle. Die Politik müsse das Heft in der Hand behalten,
dürfe sich nicht unter Zeitdruck setzen und "von den
Möglichkeiten der Forschung jagen lassen", sagte Merkel in Bonn.
Kanzler Schröder plädierte für die Nutzung von
biotechnologischen Entwicklungen in Deutschland etwa zu Heilzwecken.
Schröder sagte in Hanau, es gehöre zu seiner Verantwortung,
darauf zu achten, dass ethische Grundsätze eingehalten
würden. Er sprach sich dafür aus, Entwicklungen, "auf die wir
alle angewiesen sind", voranzubringen. Es dürfe nicht außer
Acht gelassen werden, dass man auch Verantwortung für das trage,
was man nicht tue.
(Quellen: br, fr, focus, em, ap, dpa, sz)
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