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Die
Erteilung von Patenten auf Leben hat in der Öffentlichkeit Kritik
und Entsetzen ausgelöst. Jüngste Beispiele sind Patente auf Embryonen
oder Patentanträge auf Mensch/Tier-Wesen, also Chimären. Weniger
bekannt ist, dass die europäische Patentrichtlinie - „Richtlinie 98/44/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über
den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen“ (ABl. EG Nr L 213
S.13) - in nationales Recht umgesetzt werden muss. Am 18.10.2000 hat das
Kabinett entschieden, die Richtlinie in bundesdeutsches Gesetz umzusetzen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, auf EU-Ebene den Vorstoß zu unternehmen,
die EU-Patentrichtlinie zu verändern. Es wäre nach Ansicht des
Beirates des Gen-ethischen Netzwerkes (GeN) besser gewesen, wenn sich die
Bundesregierung erst um die Novellierung auf EU-Ebene bemüht und die
Umsetzung der Richtlinie in der jetzigen Fassung verschoben hätte.
Nun muss der Bundestag handeln und die Umsetzung stoppen, um eine Neuverhandlung
der Richtlinie auf der Ebene der Europäischen Union herbeizuführen.
Aller Voraussicht nach findet die erste Lesung zur Umsetzung der Richtlinie
Anfang nächsten Jahres statt.
Die Verständnisschwierigkeiten
bei Fragen der Patentierung von Leben liegen u.a. an der juristischen Komplexität
der Materie. Neben der nationalen Gesetzgebung, also dem Deutschen Patentrecht,
bilden das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) aus dem
Jahre 1973 und die bereits erwähnte EU-Patentierungsrichtlinie vom
Juli 1998, die jetzt in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden soll, die
juristischen Entscheidungsgrundlagen.
Grundlegende Veränderung
der EU-Patentrichtlinie - EPÜ als geltende Rechtsgrundlage
Der Beirat des Gen-ethischen
Netzwerkes (GeN) hält eine grundlegende Veränderung und Überarbeitung
der EU-Patentrichtlinie für dringend notwendig. Außerdem muss
die Bundesregierung Einfluss geltend machen, damit sich das Europäische
Patentamt (EPA) bei der Vergabe von Patenten strikt an das Europäische
Patentübereinkommen (EPÜ) hält und nicht als eigenmächtig
gewählten Rahmen die europäische Patentrichtlinie verwendet.
„Auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamtes“
hatte der Verwaltungsrat des EPA im Juni 1999 verfügt, die heftig
umstrittene EU-Patentierungsrichtlinie in das Europäische Patentübereinkommen
(EPÜ) aufzunehmen, um scheinbar legal Patente auf Leben zu erteilen.
Ein von der kritischen Initiative „Kein Patent auf Leben“ in Auftrag gegebenes
Gutachten bezweifelt, ob der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes
(EPA) zu dieser Änderung überhaupt befugt war. Das Gutachten
gelangt zu der Auffassung, dass derart schwerwiegende Eingriffe in das
EPÜ nur der Diplomatischen Konferenz der Vertragsstaaten zukommen.
Der Eingriff des
Verwaltungsrates hat die Rechtslage für die Patenterteilung drastisch
verändert. Artikel 53 b des EPÜ besagt, dass „Pflanzensorten
und Tierarten“ nicht patentiert werden dürfen, während die EU-Patentrichtlinie
Patente auf Pflanzen und Tiere zulässt und sogar die Patentierung
von Pflanzensorten und Tierarten durch die Hintertür erlaubt. Außerdem
werden mit der Entscheidung des Verwaltungsrates erstmals auch Patente
auf menschliche Gene und Teile des menschlichen Körpers ausdrücklich
für zulässig erklärt.
Das Deutsche Patentrecht
Im Gegensatz zum
EPÜ oder der EU-Richtlinie beschränkt sich der Einfluss des Deutschen
Patentrechts auf das Deutsche Patentamt. Allerdings haben Abweichungen
von der Europäischen Richtlinie im bundesdeutschen Recht wiederum
Rückwirkung auf die notwendigen Änderungen auf EU-Ebene. Eine
eins zu eins Umsetzung der EU-Patentrichtlinie in nationales Recht würde
die bisherige unhaltbare Patentierungspraxis legalisieren. Obwohl die nationale
Gesetzgebung Verbesserungen - beispielsweise die Erleichterung von Zwangslizenzen
- enthält, reichen die vorgeschlagenen Änderungen nach Ansicht
des Beirates des Gen-ethischen Netzwerkes (GeN) nicht aus.
Nicht nur das Europäische
Patentamt (EPA) hat sich durch skandalöse Entscheidungen wie die bereits
erwähnte Patentierung von Embryonen oder den eigenmächtigen Schritt
des Verwaltungsrates vom Juni 1999 der öffentlichen Kritik ausgesetzt.
Auch das Deutsche Patentamt hat 1994 ein Patent auf eine Maus mit menschlichen
Genen erteilt (DE 4228162 für K. Rajewsky). Bei der europäischen
Behörde steht die Entscheidung über die Patentierung der „Krebsmaus“
noch aus. Wegen jahrelanger Verzögerung der Entscheidung hat „Kein
Patent auf Leben“ Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt (Einspruch am 13.02.1993,
Verhandlung vom 21.11.-24.11.1995, bis heute ausstehende Entscheidung).
Besorgniserregend
ist, dass diese Vorgänge nur bekannt wurden, weil Nicht-Regierungs-Organisationen
zeit- und kostenaufwendige Recherchen durchführten und an die Öffentlichkeit
gingen. Den Patentämtern fehlt eine unabhängige demokratische
und öffentlich nachvollziehbare Kontrollinstanz, um derartige Vorkommnisse
zu verhindern. Diese Kontrollinstanz muss eingerichtet werden, damit
nicht länger der absolute Schutz des Patentmonopols höher gestellt
und bewertet wird als die Interessen der Gesellschaft.
Umsetzung der
EU-Patentrichtlinie in anderen EU-Mitgliedsstaaten
Die Umsetzung der
EU-Patentrichtlinie verläuft in anderen EU-Ländern äußerst
schleppend. Neben nationalen Besonderheiten liegt dies daran, dass die
Richtlinie nicht zur Klärung von juristischen Unstimmigkeiten beiträgt,
sondern vielmehr neue Rechtsunsicherheiten schafft. Bisher haben erst Dänemark,
Finnland, Irland und Großbritannien die EU-Richtlinie in nationales
Recht umgesetzt. Frankreich hat die Umsetzung ausgesetzt, bis die europäische
Kommission einen umfangreichen Fragenkatalog beantwortet hat, um die aufgetretenen
Umsetzungsprobleme zu beheben. Die Niederlande und Italien sowie Norwegen
als Nicht-EU-Land haben bereits im Herbst/Winter 1998 eine Nichtigkeitsklage
gegen die EU-Richtlinie eingereicht. Die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) steht bis heute aus. Sie wird für Ende 2000 erwartet.
Gegen die Patentierung
von Leben
Die Patentierung
von Lebewesen wurde durch eine Grundsatzentscheidung in den USA aus dem
Jahre 1980, dass „Alles unter der Sonne, was von Menschen gemacht ist“
auch patentierbar sei, scheinbar legitimiert und de facto forciert. Bis
zu diesem Zeitpunkt bezogen sich Patente hauptsächlich auf chemische
und mechanische Erfindungen. In den 80er Jahren wurde zum ersten Mal ein
Patent auf ein Bakterium erteilt, dann folgten Schlag auf Schlag Patente
auf Pflanzen, Tiere und schließlich auch auf Gensequenzen, Zellen
und Gewebe des Menschen.
Nach Auffassung
des Beirates des Gen-ethischen Netzwerkes (GeN) ist Leben grundsätzlich
nicht patentierbar. Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere, menschliche Gene
und Zellen sind keine Erfindungen im Sinne des Patentrechtes.
Von der Erfindung
zur Entdeckung
Patente sollen Patentinhaber
für ihre Leistungen belohnen, d.h. für die Erfindung von etwas
„Neuem“, das dann „gewerblich angewendet“ werden kann. Dies macht Artikel
52 des EPÜ unmissverständlich deutlich: „Europäische Patente
werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind“. Der Patentinhaber
erhält für seine Erfindung - man könnte auch sagen für
seine geistige Leistung - die Verwertungsrechte, noch genauer das Verwertungsmonopol.
Gleichzeitig muss er die Erfindung offen legen, damit sie von der Allgemeinheit
genutzt werden kann. Die ursprüngliche Idee des Patentrechts war ein
Interessenausgleich zwischen Erfinder und Gesellschaft. Dieser Interessenausgleich
droht verloren zu gehen. Die Patentierung von Gensequenzen wurde juristisch
dadurch möglich, dass der Begriff der Erfindung gegen den der Entdeckung
ausgetauscht wurde. Drastisch formuliert könnte man auch von Etikettenschwindel
sprechen.
Bleibt man in der
immanenten Logik dieses Begriffsaustausches ist das so, als ob Kolumbus
für die Entdeckung von Amerika ein Patent erhalten hätte - mit
allen sich daraus ableitenden Nutzungsrechten. Im Vergleich zu den heutigen
„Entdeckern“ der Gene hatte Kolumbus allerdings einen erheblich größeren
Aufwand. In vielen Fällen bedeutet heute das Abfassen der Patentschrift
über Gensequenzen einen größeren zeitlichen Aufwand als
das Sequenzierungsverfahren selbst. Diese Ansicht teilen selbst Vertreter
der Gentechnikindustrie: „Sequenzieren, die Technik, mit der man ein Gen
erkennen und "lesen" und dann patentieren kann, ist allerdings mittlerweile
ein automatisierter Vorgang. Roboter können - sollte man meinen -
keine Erfindungen machen, und deshalb sollte man Gene nicht patentieren
dürfen. Ein Patent ist eine "Belohnung" für einen Akt besonderer
Genialität, keine Rendite für den Kauf eines Pipettierautomaten.“
(Claas Junghans, Vorstandsmitglied der Mologen Holding AG)
Missverhältnis
zwischen Leistung und Belohnung
Die Schere zwischen
der Leistung und der Belohnung der Patentinhaber klafft zunehmend weiter
auseinander. Die Leistung, also der Aufwand, respektive die „Erfindungshöhe“
wird immer geringer, während die Belohnung in Form von Lizenzen steigt,
weil der Geltungsbereich für einzelne Patente fast grenzenlos ausgeweitet
wird. Der Inhaber von Patenten auf Gene erhält für seine relativ
geringe Leistung bei der Sequenzierung weitgehende Rechte. Er gilt als
„Erfinder“ der Gensequenz. Damit hat er das Monopol auf alle - auch auf
die noch nicht bekannten - Anwendungen seiner „Erfindung“. Nach der Rechtslage
der Patentierungsrichtlinie erhält er ein Patent, wenn zur Sequenz
nur eine einzige Anwendung oder eine einzige Funktion angegeben ist. Oftmals
werden vom Europäischen Patentamt Patente auf Gensequenzen erteilt,
ohne zu wissen, ob es sich um einzelne oder mehrere Gene handelt, und ohne
zu wissen, für welche Proteine die Gene kodieren und welche Funktion
diese Gene und Proteine genau haben.
Beispielsweise hat
die Firma Human Genome Science (HGS) zusammen mit SmithKline Beecham einen
Patentantrag für ein Gen - das so genannte Calcitonin-Gen - gestellt,
das eine wichtige Rolle bei verschiedenen Stoffwechselvorgängen spielt.
Es ist völlig unbekannt, welche diagnostischen und therapeutischen
Möglichkeiten daraus entwickelt werden können. Deshalb haben
die Patentanmelder „vorsichtshalber“ Ansprüche auf die Behandlung
von „Krebs, Arthritis, Schmerzen, Diabetes, Migräne u.a. Krankheiten“
angemeldet (Quelle: Gene, Monopole und „Life-Industrie“ von Greenpeace).
Patententwicklungen
auf internationaler Ebene
Zahlreiche afrikanischen
Staaten setzen sich im Rahmen der TRIPS-Verhandlungen (Trade Related Intellectual
Property Rights, handelsbezogene geistige Eigentumsrechte) dafür ein,
die Patentierbarkeit von Mikroorganismen, Pflanzen, Tieren und Gensequenzen
generell auszuschließen. Während Teile der internationalen Staatengemeinschaft
beginnen, sich gegen Patente auf Leben, also gegen Stoffpatente auszusprechen,
würde sich die Bundesregierung mit der geplanten Umsetzung einer Richtlinie,
die Patente auf Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere und menschliche Gensequenzen
erlaubt, ins Abseits manövrieren. Die EU-Patentierungsrichtlinie entspricht
bei weitem nicht mehr dem Standard der internationalen Entwicklung und
bedarf auch aus diesem Grund dringend der Überarbeitung.
Auch die Konvention
über die Biologische Vielfalt (Convention on the Biological Diversity,
CBD) bekennt sich ausdrücklich dazu, traditionelle Nutzungsformen
der biologischen Vielfalt zu schützen. Sie spricht sich für ein
faires und gerechtes Vorgehen bei der Nutzung der genetischen Ressourcen
aus. Diesem Grundgedanken der CBD-Vereinbarungen widersprechen Patente
auf lebendige Materie. Patente auf Leben behindern den weltweit freien
Zugang zu allen genetischen Ressourcen. Da bei Patentanträgen außerdem
keinerlei Verpflichtung besteht, anzugeben, woher das genetische „Material“
stammt, käme es bei Patenterteilungen in den meisten Fällen zu
einer ungerechten Entlohnung.
Patenterteilungspraxis
benachteiligt Mittelstand
und bevorzugt
Konzerne
Patentanträge
und -erteilungen sind mit hohen Kosten verbunden. Die um sich greifenden
Patenterteilungen führen zu immer mehr Patentstreitigkeiten, die enorme
Kosten für die beteiligten Firmen bedeuten. Deshalb unterstützt
die herrschende Patenterteilungspraxis einseitig finanzstarke Firmen, die
in der Lage sind, die oft jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen
auf internationaler Ebene durchzufechten. Klein- und mittelständische
Unternehmen bleiben auf der Strecke.
Noch gravierender
sind die Auswirkungen auf die Länder des Südens. Die Konzerne
des Nordens bereichern sich an der Artenvielfalt des Südens und sind
auch hier im Falle von Patenstreitigkeiten ökonomisch und juristisch
meist im Vorteil.
Europaweite Allianz
gegen Patente auf Leben
Die bestehende Patentierungspraxis,
die EU-Patentrichtlinie und die Umsetzungsbestrebungen der Bundesregierung
sind von den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen gerügt
worden. In einer Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD) vom 1. Juni 2000 heißt es: „Bis auf einige wenige
Ausnahmen erlaubt die Richtlinie die Patentierung allen „biologischen Materials“,
einschließlich des dieses Material enthaltenen Lebewesens. Die Richtlinie
macht auch vor dem Menschen nicht halt. Hier wird deutlich, dass bei der
Ausgestaltung der Richtlinie Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Wirtschaft im Vordergrund standen. (...) Aus ethischer
Sicht sind Lebewesen keine Industrieprodukte, sondern Mitgeschöpfe,
die sich selbstständig vermehren und evolutiv ihrer Umgebung anpassen
können.“
Einer Presseerklärung
des Deutschen Bauernverbandes vom 5. Juni 2000 ist zu entnehmen: „Pflanzen
und Tiere als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen dürften
nicht durch Patentierung der allgemeinen Verfügbarkeit entzogen werden.
Der DBV fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesänderung auszusetzen
und eine Überprüfung der Biopatentrichtlinie auf europäischer
Ebene durchzusetzen.“
Ebenso deutlich
ist die Sprache der Stellungnahme des Kommissariates der deutschen Bischöfe,
Berlin vom 13. Juni diesen Jahres: „Das legitime Anliegen, für Forschungsleistungen
Anreize zu schaffen und Erfindern für eine begrenzte Zeit ein ausschließliches
Verwertungsrecht an ihrer Erfindung einzuräumen, darf nicht dazu verleiten,
den Patentschutz auf Entdeckungen auszuweiten und die Grenzen des ethisch
Vertretbaren zu überschreiten.“
Die Beispiele ließen
sich fast endlos fortsetzen: Standing Committee of European Doctors (8.
April 2000), Ethik-Rat der Dänischen Regierung (11. Mai 2000), französische
Ministerin für Justiz (7. Juni 2000) oder die ethische Beratergruppe
der französischen Regierung (8. Juni 2000) (Angaben nach „Aktuelle
Stellungnahmen zur EU-Patentrichtlinie und zur Patentierung von Leben“,
zusammengestellt von Greenpeace Deutschland, Stand September 2000). Bereits
im September 1999 hat sich der Europarat einstimmig gegen Patente auf Leben
ausgesprochen.
Mehrheit der Bevölkerung
gegen Patente
Eine aktuelle Umfrage,
die Emnid im Auftrag von Greenpeace durchgeführt hat, belegt die einhellige
Ablehnung von Patenten auf Leben. 84 Prozent der Befragten halten es für
falsch, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen Patente auf Gene,
Pflanzen, Tiere und Teile des menschlichen Körpers erhalten. Durch
derartige Patenterteilung befürchten 69 Prozent der Befragten negative
Auswirkungen für Verbraucher und Landwirte. 66 Prozent gaben an, dass
sie negative Folgen auch für Medizin und Forschung vermuten. 61 Prozent
der an der Umfrage Beteiligten haben sich dafür ausgesprochen, dass
die Politik derartige Patente verbieten solle. Lediglich 20 Prozent erwarten
von der Industrie, dass sie freiwillig auf Patente auf Lebewesen und Gene
verzichten werde.
Anforderungen
an die Veränderung der Patentrichtlinie
Der Beirat des Gen-ethischen
Netzwerkes (GeN) fordert, die Erteilung von Patenten auf Gensequenzen,
Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen und Teile des Menschen rechtlich auszuschließen.
Patente dürfen nur auf geoffenbarte Verfahren und Anwendungen erteilt
werden, wobei der Patentschutz auf das Gen selber ausgeschlossen werden
muss. Patente dürfen außerdem ausschließlich für
Erfindungen und nicht für Entdeckungen vergeben werden.
Für den Bereich
der Gentechnik hat das zur Folge, dass weiterhin Medikamente patentiert
werden können, die mittels gentechnischer Verfahren hergestellt wurden,
dass aber die Patentierung von in der Natur vorhandenen Genen ausgeschlossen
wird. Durch diese Beschränkung wären beispielsweise die Patente,
die im Rahmen des Human Genomprojekts (HGP) erteilt wurden, nicht möglich
gewesen.
Der Beirat des
Gen-ethischen Netzwerkes (GeN) fordert alle Mitglieder des Deutschen Bundestages
auf:
-
Stoppen Sie die Umsetzung
der Richtlinie 98/44/EG, um eine Neuverhandlung und -auflage auf europäischer
Ebene zu erreichen.
-
Bitte orientieren Sie
sich bei den Neuverhandlungen an folgenden Grundsätzen und Forderungen:
-
Patente dürfen
ausschließlich für Erfindungen und nicht für Entdeckungen
erteilt werden.
-
Patente dürfen
nur auf geoffenbarte Verfahren oder Anwendungen und nicht auf das Gen selber
erteilt werden.
-
Patente, die gegen andere
nationale oder internationale Gesetze verstoßen oder ethische Grenzen
überschreiten, dürfen nicht erteilt werden.
-
Setzten Sie sich für
einen sofortigen Stopp der Patentierung von Genen, Lebewesen und von Teilen
von Organismen durch das Europäische Patentamt (EPA) ein.
-
Berücksichtigen
Sie bei Ihren Beratungen die internationalen Entwicklungen auf WTO, TRIPS
und CBD Ebene und unterstützen sie die Länder, die sich gegen
Patente auf Leben aussprechen.
-
Setzen Sie sich für
eine unabhängige, demokratische und öffentlich nachvollziehbare
Kontrollinstanz der Patentämter ein, um Vorkommnisse, wie sie sich
in den letzten Jahren und Monaten im Europäischen Patentamt ereignet
haben, künftig zu verhindern.
-
Machen Sie Ihren Einfluss
auf das Justizministerium und das EPA geltend, damit das eigenmächtige
Vorgehen des Verwaltungsrates vom Juni 1999 korrigiert und die am 1. September
1999 in Kraft getretene Ausführungsverordnung zurückgenommen
wird.
Der
Beirat des Gen-ethischen
Netzwerkes e.V. (GeN), Berlin, November 2000
Gregor
Bornes, Vorstand Gen-ethisches Netzwerk e.V. (GeN), Köln
Astrid
Engel, Vorstand BUKO Agrar-Koordination, München
Petra
C. Fleissner, Umweltinstitut München e.V., München
Dr.
Katrin Grüber, Düsseldorf
Axel
Hampe, Hamburg
Thomas
Heinze, Firma Allerleirauh - Ökologisches Saatgut, Echzell
Dr.
Anita Idel, Arbeitsgemeinschaft kritische Tiermedizin (AGKT), Barsbek
Antje
Lorch, „Biotechnology and Development Monitor“, Amsterdam
Linde
Peters, München
Dr.
Ruth Tippe, Kein Patent auf Leben, Vorstand Gen-ethisches Netzwerk e.V.
(GeN), München
Christine
von Weizsäcker, Bonn
Für
Rückfragen steht Ihnen Dr. Ruth Tippe von „Kein Patent auf Leben“
zur Verfügung.
Kontakt
„Kein Patent auf Leben“:
Phone:
089/35 65 18 42, Fax: 089/359 66 22, e-mail: KeinPatent@aol.com
Kontakt
Home-Office:
Phone:
08106/899 720, Fax: 08106/899 722, e-mail: RTippe@keinpatent.de
Handy:
0172/896 38 58
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