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"Und wenn Du
so arm bist, dass Du Dein Auge
verkaufen willst,
tun wir Dir dann einen Gefallen,
wenn dies verweigert
wird und Du statt dessen
an Hunger stirbst?
(Janet Radcliffe-Richards,
Philosophin)
Kurz
zur Situation in der BRD: Seit Jahren stagnieren die Zahlen der von Verstorbenen
erhältlichen Organe. Eine Verbesserung der Situation wäre hauptsächlich
durch eine Zunahme von Spenden lebender Personen möglich. Bei diesen
sogenannten „Lebendspenden" ist ausserdem der Anteil der Versager geringer,
"nur" 15 % der Nieren funktionieren nicht, bei Entnahme von Toten sind
es doppelt so viele. Aber es geht nicht nur um Nieren. Auch Teile von Leber
Lunge, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm, die Netzhaut eines der
Augen oder ein Teil des Knochenmarkes können gespendet werden. In
der BRD sind Lebendspenden nur zwischen Blutsverwandten oder sich nahe
stehenden Menschen zulässig, eine Bezahlung ist verboten.
Genau
das ist der Punkt, den einige Transplanteure ändern möchten,
und diesem
Anliegen sollte
auch der Kongress dienen: fast alle geladenen Redner gehörten zu den
Befürwortern
einer Freigabe und Kommerzialisierung des Organtransfers, zum Beispiel:
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Der Rechtsphilosoph und Organisator der Tagung Thomas Gutman aus München
schlägt als Anreiz für Organspenden vor, dass der Empfänger
eines Organs der
Familie des Spenders einen "grösseren Urlaub" finanziert.
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Der Cheftransplanteur Christoph Broelsch aus Essen spricht sich für
Steuervorteile
für Organspender aus.
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Aber es gibt noch wesentlich drastischere Äusserungen. Die britische
Philosophin
Janet Radcliffe-Richards fragt: "Und wenn Du so arm bist, dass Du Dein
Auge
verkaufen willst, tun wir Dir dann einen Gefallen, wenn dies verweigert
wird und
Du statt dessen an Hunger stirbst? (Montreal Mirror 23.7.1998). Eine zynische
Fragestellung, aber Frau Radcliffe sieht das umgekehrt, es sei sei zynisch,
armen
Menschen diese Chance eines Gelderwerbs vorzuenthalten
(Ingrid Schneider Taz 13.12.2002).
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Noch einen Schritt weiter geht der britische Bioethiker John Harris. In
seinem Buch
entwirft er die Vorstellung, dass Computer nach dem Zufallsprinzip Menschen
auswählen, die dann getötet werden, "damit mindestens zwei andere
Menschen
gerettet werden können" (John Harris, Der Wert des Lebens. Eine Einführung
in
die medizinische Ethik, Berlin 1995, S. 304).
Alle vier
zitierten Personen waren als Redner zum Kongress geladen.
Ein Grundtenor
bei den Diskussionen war: Der illegale Organhandel ist ein Faktum.
Durch eine Legalisierung
des sowieso stattfindenden Handels wäre eine Qualitätssicherung
möglich.
Die Entnahme
eines Organs ist aber für den Spender keineswegs ohne Risiko für
Leben und Gesundheit.
Die Todesraten betragen 0.3 Prozent für die Entnahme einer
Niere. (bei
mehreren Tausend Transplantationen pro Jahr bedeutet das etliche
Todesfälle
unter vorher gesunden Menschen), zwischen einem und drei Prozent bei
Leber – und
bei Lungen sind die Komplikationen so hoch, dass eine Transplantation
immer noch als
experimentell bezeichnet werden muss. Auch die schon seit langem
praktizierte
Entnahme von Knochenmark ist ein schwerer Engriff, mit zig Bohrungen
durch die Knochen.
In Indien zeigte eine Umfrage, dass sechs Jahre nach der
Nierenentnahme
86% der Spender von einem verschlechterten Gesundheitszustand
berichten. Über
70% der Spender sind Frauen, die zum Teil von ihren Männern dazu
gedrängt
worden waren. Fast immer war der Grund für den Organverkauf eine
Verschuldung
der Familie, aber drei Viertel von ihnen blieben trotz des Opfers
verschuldet
(Taz 13.12.02).
Wenn man
damit rechnet, dass eine Vergütung das Angebot von Lebendspenden
erhöht,
heisst das zwangsläufig, dass sich Menschen wegen des Geldes zur Hergabe
eines Organs
entschliessen, die es sonst nicht getan hätten. Wenn sich Menschen
aus
finanzieller
Not dazu gezwungen sehen, derart schwere Eingriffe in ihre Gesundheit
auf sich zunehmen,
ist das mit dem demokratischen und sozialen Grundverständnis
eines Staates
wie dem unsrigen nicht vereinbar. Es verstösst gegen das Grundgesetz,
nach dem Leben
und Gesundheit als höchstes Gut gelten und jeder Mensch so versorgt
werden muss,
dass er in Würde leben kann.
Eine klare
Ablehnung der Kommerzialisierungstendenzen kommt von der
Bundesärztekammer
(BÄK). In einer Presseerklärung vom 24.6.2002 schreibt der
Vorstand, es
sei ethisch verwerflich, wenn gesunde Menschen dazu animiert würden,
aus rein finanziellen
Gründen ein Organ abzugeben. Ein entsprechender Vorstoss von
Herrn Broelsch
in Essen wurde "auf das Schärfste" verurteilt. Möglicherweise
hat der
Einstieg aber
bereits stattgefunden, denn nach einem Bericht in der Zeit vom
5.12.2002 hat
der israelische Krankenhaus-Manager Rosenfeld festgestellt, dass in den
zwei vergangenen
Jahren sieben gekaufte Nieren in Essen transplantiert worden sind.
Vielleicht
werden jetzt einige meinen, dafür hätten sieben Patienten ein
verbessertes
Leben ohne Dialyse.
Mit anderen Worten: dient das Streben nach Kommerzialisierung
des Organhandels
letztlich nur dem Wohl der Patienten? Dagegen sprechen andere
Fakten: Ein
Drittel der Fälle von Nierenversagen sind durch die Langzeiteinnahme
von freiverkäuflichen
Schmerzmitteln bedingt. In Schweden und Australien wurden
die entsprechenden
Mittel unter Rezeptpflicht gestellt, mit dem Erfolg, dass die Zahl
der Dialysepatienten
schon wenige Jahre später deutlich abnahm. Bei uns werden
Anträge
auf Rezeptpflicht dieser Medikamente seit Jahren immer wieder abgelehnt.
Auch deshalb
sind bei uns so viele Menschen auf den Wartelisten für eine Niere.
Ein Teil der Zitate beruht
auf Recherchen von Erika Feyerabend, Essen
(Bioskop – Forum zur Beobachtung
der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.):
http://www.bioskop-forum.de/kongress/kongress_2002.htm
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